Derzeit können wir dir den Kontist Steuerservice nur anbieten, wenn du solo-selbstständige*r Freiberufler*in, Einzelunternehmer*in oder Gewerbetreibend*e bist. (Keine AG, GbR, GmbH, KG, Ltd., OHG, oder UG).
Außerdem gelten zur Zeit die folgenden Richtlinien:
keine Bareinnahmen,
keine Tätigkeit mit dem Verkauf und Versand physischer Waren,
keine Mehrfachselbstständigkeit (mehrere Steuernummern o. Mehrere EÜRs erforderlich),
keine Bilanzierer*innen,
keine Steuervermeidungsmodelle
Wir behalten uns aus internen Verwaltungsgründen außerdem vor, bestimmte Berufsgruppen bzw. Branchen vom Kontist Steuerservice auszunehmen. Dazu gehören Handwerker*innen, Reinigungskräfte, Künstler*innen, Gastronomen und englischsprachige Gründer*innen.