Allgemeine Informationenen
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datenformat erstellt wird, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im Gegensatz zu einfachen PDF-Dateien oder Papierrechnungen enthält eine E-Rechnung Daten in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD, die den europäischen Normen entsprechen. (IHK)
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Das bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen innerhalb Deutschlands ab diesem Datum elektronisch in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangen werden müssen. (IHK)
Was muss eine E-Rechnung enthalten?
Eine E-Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben einer Rechnung enthalten, darunter:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
Ausstellungsdatum
Rechnungsnummer
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der erbrachten Leistungen
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
Entgelt (Nettobetrag)
Anzuwendender Steuersatz sowie der darauf entfallende Steuerbetrag
Bei Steuerbefreiung: Hinweis auf die Steuerbefreiung
Diese Informationen müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, um die automatische Verarbeitung zu ermöglichen. (IHK)
Verpflichtender Empfang von E-Rechnungen
Neben der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, sind Unternehmen auch gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Das bedeutet:
Technische Voraussetzungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Systeme einsetzen, die E-Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Dies umfasst die Integration von ERP-Systemen oder speziellen E-Rechnungstools.
Compliance: Unternehmen müssen organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um die E-Rechnungspflicht einzuhalten. Dies betrifft vor allem die rechtssichere Archivierung und die Einhaltung der GoBD-Vorgaben.
Ausnahmen: Unternehmen, die ausschließlich im B2C-Bereich tätig sind, sind von der Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen ausgenommen, sofern sie keine Rechnungen von Unternehmen empfangen. Im B2B-Bereich gilt diese Regelung jedoch für alle Geschäftspartner.
Wie kann Kreativ.Management bei der Erstellung von E-Rechnungen unterstützen?
Mit Kreativ.Management kannst du E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen erstellen und versenden. Möchtest du eine E-Rechnung erstellen, kannst du den Schalter auf E-Rechnungen stellen.
Unsere Software generiert anschließend automatisch die erforderlichen Datenformate und stellt sicher, dass alle Pflichtangaben korrekt enthalten sind.
So kannst du dich auf deine kreative Arbeit konzentrieren, während wir uns um die Einhaltung der neuen Rechnungsstandards kümmern.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf den E-Rechnungsempfang vor?
Software-Check: Prüfe, ob deine bestehende Buchhaltungssoftware (nicht Kreativ.Management) oder dein ERP-System E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kann.
Datenformate: Stelle sicher, dass die Formate XRechnung und ZUGFeRD unterstützt werden.
Schulungen: Mitarbeiter im Rechnungswesen sollten im Umgang mit E-Rechnungen geschult werden.
Archivierung: Sorge dafür, dass die E-Rechnungen rechtssicher archiviert werden, um steuerliche und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Kreativ.Management ist keine Buchhaltungssoftware. Du kannst über das Postfach von Kreativ.Management E-Rechnungen empfangen, musst sie jedoch an deine Buchhaltungssoftware weiterleiten. Dort ist es entscheidend, dass du die Rechnungen bearbeiten und rechtssicher verarbeiten kannst.
Fazit
Die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 erfordert von Unternehmen eine Umstellung ihrer Rechnungsstellung auf elektronische Formate. Mit den richtigen Tools, wie Kreativ.Management, kannst du diesen Übergang problemlos meistern und von den Vorteilen der digitalen Rechnungsstellung profitieren.