Wenn du Rechnungen ins EU-Ausland stellen und dabei von dem Reverse Charge Verfahren Gebrauch machen möchtest, kannst du dies ganz einfach auf deiner Rechnung in Lano vermerken.

Dies ist immer dann der Fall, wenn du eine umsatzsteuerpflichtige Rechnung an einen Kunden im EU-Ausland stellen möchtest, denn der Handel innerhalb der Europäischen Union ist steuerrechtlich durch das Reverse Charge Verfahren geregelt. Dadurch wird der Empfänger der Rechnung verpflichtet, die erhaltene Ware oder Dienstleistung in seinem Heimatland zu versteuern und befreit dich somit von deiner Umsatzsteuerschuld.

Um eine Rechnung mit der Anwendung des Reverse Charge Verfahrens in Lano zu erstellen, musst du zum Menü-Punkt Rechnungen navigieren und eine neue schnelle Rechnung erstellen.

Wenn du eine schnelle Rechnung erstellst, kannst du dort einfach den Umsatzsteuersatz auf 0% setzen.

Gleichzeitig kannst du im Textfeld einen Vermerk hinzugefügen, der auf die Anwendung des Reverse Charge Verfahrens hinweist.

Bitte denke daran, deine Rechnungen stets mit den nach Landesgesetz vorgeschriebenen Informationen versehen.

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