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Wie erfasse ich Innergemeinschaftlichen Erwerb als Ausgabe?
Wie erfasse ich Innergemeinschaftlichen Erwerb als Ausgabe?
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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Erfassen Sie die Ausgabe in der Belegerfassung.

Wählen Sie als Art der Ausgabe: Innergemeinschaftlicher Erwerb. Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. igE, Reverse Charge...oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 5425/3425 verwenden.

Beim Innergemeinschaftlichen Erwerb kommt das Reverse-Charge Verfahren zum Tragen. Daher muss der Steuersatz dem Einfuhrland entsprechen, somit wird das Feld Steuer mit 19% vorbelegt.

Erfassen Sie im Feld Betrag den Nettobetrag. Der Steuerbetrag wird nicht angezeigt, da die weitere Steuerberechnung programmintern erfolgt.

Das macht lexoffice:

Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Positionen 89, 93 (Umsatzsteuer) und 61 (Vorsteuer)

lexoffice nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:

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