Rechnungen stornieren
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Verfasst von Hannes
Vor über einer Woche aktualisiert

Rechnungen können ausschließlich mit dem Status „offen“ storniert werden.

Falls Sie bereits Zahlungen zu der Rechnung zugeordnet haben, so müssen Sie diese erst löschen.

Zahlung löschen:

(1) Um die Zahlung eines Belegs zu löschen, wechseln Sie bitte in die Belegliste (Menüpunkt BELEGE).
(2) Markieren Sie den betreffenden Beleg.
(3) + (4) Im rechten Detailbereich finden Sie die dazugehörige Zahlung. Klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol, um diese zu löschen.

(Bitte berücksichtigen Sie, dass Benutzer mit der Berechtigungsrolle "Belege, Kontakte & Produkte" keine Zahlungen löschen können.)

Dann können Sie den Beleg wieder stornieren.

Rechnungen im Entwurf-Status brauchen nicht storniert zu werden. Sie können sie einfach löschen.

So stornieren Sie eine Rechnung:

  1. Gehen Sie in Belege/Ausgangsbelege Rechnungen

  2. Wählen Sie die zu stornierende Rechnung aus

  3. Klicken Sie auf "Weitere Aktionen" (Das Icon mit den drei Punkten ganz rechts) und klicken Sie auf "Stornieren"

Wenn Sie eine Rechnung in lexoffice stornieren, so erhält diese Rechnung lediglich einen Stornostempel und die Buchung zu diesem Beleg ist aufgehoben. Es wird jedoch kein neuer Beleg mit einer neuen Rechnungsnummer generiert. Ggf. lassen Sie Ihrem Kunden diesen Stornobeleg zukommen.

Stichwortsuche: Stornorechnung

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