Was sind Ausfuhrlieferungen an Drittländer?

Diese Regelungen sind zu beachten

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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei einer Ausfuhr von Waren (Lieferung) aus Deutschland in ein Drittland liegt in der Regel Steuerfreiheit vor. Das aber nur dann, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Voraussetzung einer Ausfuhrlieferung

  • Der Gegenstand wird ins Drittland (nicht EU/ EWR) befördert (durch Unternehmer bzw. Abnehmer)

  • Der Gegenstand bleibt dauerhaft im Drittland

  • Es liegt ein Nachweis vor, dass der Gegenstand ins Drittland gelangt ist (erst bei Vorliegen des Nachweises darf der Betrag netto behandelt werden)

Beispiel:
Der Hersteler XY baut in Freiburg eine Maschine, die er dann im Rahmen einer Ausfuhrlieferung für 5.000,00 EUR netto in die Schweiz liefert.

Stichwörter: Drittland,Bescheinigung,Nachweis,Drittländer,Lieferung,Export
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