Ja, sofern nicht der o.g. Sonderfall der ungespeicherten „Masken-Rechnung“ vorliegt.
Besteht immer eine Ordnungswidrigkeit, wenn Rechnungen, die mit Word geschrieben und im Dateisystem abgelegt wurden, nicht in DMS oder in dem von Ihnen angebotenen Produkt gespeichert werden?

Verfasst von Emily Metcalfe
 Vor über 4 Jahren aktualisiert