Unter der Bezeichnung DATEV-Cloud-Service bietet DATEV zwei Schnittstellen. Welche der beiden Schnittstellen für Sie geeigneter ist, hängt von der Form der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei ab.
Sie sind ein Buchungsmandant:in:
Übertragung der Belegbilder & Belegdaten
D.h. die Steuerkanzlei macht für Sie auch unterjährig die komplette Buchhaltung und den Jahresabschluss, dafür benötigt die Kanzlei in den meisten Fällen nur Ihre Ein- und Ausgangsbelege inkl. der Belegdaten.
Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, ob diese nur die Belege möchten (DATEV Rechnungsdatenservice) oder Belege & Buchungsstapel benötigen (DATEV Buchungsdatenservice). Wenn die Kanzlei alles selbst bucht, dann reicht die Schnittstelle Rechnungsdatenservice.
Sie sind Selbstbucher:in:
Übertragung der Belegbilder & Stapelverarbeitung (Buchungs- und Zahlungsdaten)
D.h. Sie machen unterjährig in lexoffice die Buchhaltung (inkl. Umsatzsteuervoranmeldung), den Jahresabschluss macht Ihre Steuerkanzlei.
Hierfür benötigt die Kanzlei die Belege (PDF) und die Buchhaltungsdaten (DATEV Buchungsdatenservice).