Wie erfasse ich die Vortragswerte/Vorträge für Einmalzahlungen?

Hier erfahren Sie, wann und wo Sie die Vorträge für Einmalzahlungen erfassen

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

lexoffice unterstützt weitere Vortragswerte. Einen Überblick finden Sie in folgendem Artikel.


Inhaltsverzeichnis


1. Wozu braucht man Vortragswerte?

Die Vortragswerte werden für den Lohnsteuerjahresausgleich und bei Einmalzahlungen benötigt. Die Werte entnehmen Sie der Kopie Lohnsteuerbescheinigung.

Bevor wir kurz beschreiben, was es mit diesen Werten auf sich hat und wofür sie benötigt werden, haben wir eine kleine Entwarnung:

  • Sie müssen Vorträge nicht in allen Fällen eingeben (z.B. wenn Sie keine Einmalzahlung abrechnen)

  • lexoffice kennt die Abrechnungsfälle automatisch, in denen Vortragswerte gebraucht werden und fordert sie bei Ihnen automatisch an.

lexoffice nimmt eine Jahresbetrachtung vor pro Mitarbeiter:in und zieht alle im bisherigen Kalenderjahr abgerechneten Entgelte in diese Betrachtung mit ein.

Wenn Sie mit Ihrer Firma im laufenden Jahr zu lexoffice gewechselt sind, klappt das natürlich nicht. Schließlich liegen alle Abrechnungen aus der Zeit vor lexoffice im ehemaligen Lohnprogramm bzw. beim Steuerbüro.

Daher ist es notwendig, die Vorträge einzutragen, sollten keine unterjährigen Teiljahresmeldung erfolgt sein.


2. Wann werden Vortragswerte eingegeben?

Sie erhalten für jede:n Mitarbeiter:in, bei dem lexoffice Vortragswerte aufgrund von Einmalzahlungen (z.B. Prämie, Bonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) braucht, einen Hinweis und einen Link zur Vortragswerterfassung in der Abrechnung.


3. Wie erfolgt die Eingabe für das laufende Jahr?

Sie öffnen die Ansicht der Vorträge über den Link, den wir bei der Information, dass Vorträge hinterlegt werden müssen, oder Sie gehen über die schwarze Menüleiste in den Bereich "Mitarbeiter". Hinter dem:der betroffenen Mitarbeiter:inn klicken Sie auf die drei Punkte. Sollten Vorträge einzutragen sein, sehen Sie dort den Punkt "Vorträge"

Es gibt im Bereich Vorträge zwei Möglichkeiten, die Vorträge zur Sozialversicherung anzugeben:

Option 1

Die Werte werden zusammengefasst (Standard und grundsätzlich für alle gesetzlich pflichtversicherten Mitarbeiter ausreichend)

Option 2

Die Werte werden detailliert eingegeben (für freiwillig oder privat Krankenversicherte und andere Sonderfälle)


In bestimmten Fällen weichen die Bruttowerte der SV-Zweige voneinander ab (z. B. bei privat Krankenversicherten). Dann müssen Sie die einzelnen Bruttowerte und die dazugehörigen SV-Tage einzeln eintragen. Setzen Sie dazu den Haken im Feld "Vorträge detailliert pro SV-Zweig eingeben" und übernehmen Sie die Angaben aus dem Lohnkonto.


4. Wo finde ich die Werte, die einzutragen sind?

Sie finden die Angabe zum Sozialversicherungsbrutto (SV-Brutto) und den dazugehörigen SV-Tagen im Lohnkonto. Leider gibt es keinen einheitlichen Aufbau von Lohnkonten - da darf jeder Softwarehersteller frei entscheiden. Daher haben wir hier beispielhaft das Lohnkonto aus DATEV als Hilfestellung abgebildet:

Im grün markierten Bereich werden die Bruttowerte der vier SV-Zweige: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und die jeweiligen SV-Tage ausgewiesen.

Wenn die Werte der Sozialversicherungszweige nicht übereinstimmen, müssen Sie eine detaillierte Eingabe vornehmen.


5. Warum muss ich Werte für das Vorjahr eingeben?

Dieser seltene Fall tritt ein, wenn Ihre ersten Abrechnungsmonate mit lexoffice im Januar, Februar oder März des laufenden Jahres liegen und Sie Ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen (z.B. Prämien) gewähren. Dann kommt die sog. Märzklausel ins Spiel und die braucht die Vorjahreswerte.

Wie im Fall der fehlenden Vortragswerte für das laufende Jahr erhalten Sie auch hier einen Hinweis während der Abrechnung. Für jeden betroffenen Mitarbeiter gibt es dann einen Link zur Vortragswerterfassung.

Alle benötigten Angaben finden Sie im Lohnkonto Ihres bisherigen Lohnprogramms, bzw. in den Unterlagen Ihres Steuerberaters. Damit Sie die korrekten Werte für die Vorträge finden, haben wir beispielhaft das Lohnkonto aus DATEV als Hilfestellung abgebildet:

Auch bei Vorträgen für das Vorjahr besteht die Möglichkeit der zusammengefassten oder einer detaillierten Eingabe.


Stichwortsuche: Bonus, Prämie, Sonderzahlungen, Vortragswerte, Vorträge, Einmalzahlung,     

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