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Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) bei einem unterjährigen Wechsel zu lexoffice
Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) bei einem unterjährigen Wechsel zu lexoffice

Wenn Sie als Jahres-/Quartalsmelder im laufenden Jahr zu lexoffice wechseln, sind Besonderheiten zu beachten.

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Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiert

Eine Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) ist grundsätzlich im vorgegebenen Meldezeitraum einmalig an das Finanzamt zu übermitteln. Teil - bzw. Mehrfachmeldungen je Meldezeitraum sind vom Finanzamt dabei explizit ausgeschlossen.

Sofern Sie als Quartals- oder Jahresmelder unterjährig (also Abrechnungsstart zwischen Februar und Dezember) vom Steuerberater oder einem anderen Anbieter zu lexoffice Lohn & Gehalt wechseln, können Lohnsteuerwerte aus zwei unterschiedlichen Quellen vorliegen, die in eine Lohnsteuer-Anmeldung zusammengefasst werden müssen.

Bei dieser Herausforderung möchten wir Sie in diesem Artikel gerne unterstützen.

Zu Beginn möchten wir Ihnen erklären, wie lexoffice die Werte für eine Lohnsteuer-Anmeldung ermittelt:

  1. lexoffice prüft in jedem Abrechnungsmonat, welchen Meldezeitraum der Lohnsteuer Sie im Bereich Lohn → FIRMA hinterlegt haben

  2. Anhand dieser Angabe entscheidet lexoffice, ob für diesen Abrechnungsmonat eine LStA an das Finanzamt gesendet werden muss und ob ggf. Werte aus Vormonaten kumuliert mit eingerechnet werden müssen

  3. lexoffice kann für die LStA jedoch ausschließlich Lohnsteuerwerte miteinbeziehen, die auch bei lexoffice Lohn & Gehalt abgerechnet wurden

Beispiel:

Ihr Unternehmen hat bisher beim Steuerberater abgerechnet und Sie wechseln im Abrechnungsmonat Februar zu lexoffice Lohn & Gehalt. Die LStA muss quartalsweise erfolgen. Die Meldung des 1. Quartals muss die Monate Januar - März beinhalten.

Dies bedeutet konkret, dass die Lohnsteuerwerte für Januar beim Steuerberater liegen und ab Februar bei lexoffice. Die automatisch generierte Lohnsteuer-Anmeldung von lexoffice ist daher unvollständig, da der Januar fehlt. Eine LStA für das 1. Quartal vom Steuerberater würde abgelehnt werden, da Teilmeldungen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden.

Lösungsweg:

  1. Ermitteln Sie die Beträge für die Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag für den vorgesehenen Meldezeitraum, die außerhalb von lexoffice Lohn & Gehalt abgerechnet wurden.

    Tipp: verwenden Sie bspw. das letzte Lohnjournal aus dem vorherigen Lohnprogramm oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

  2. Laden Sie sich in lexoffice das Dokument "Lohnsteueranmeldung" des betroffenen Meldezeitraums (im Beispiel wäre es März) aus den Arbeitgeber-Dokumenten herunter.

  3. Summieren Sie die jeweiligen Beträge aus beiden Dokumenten (Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag).

  4. Loggen sich in das ELSTER Portal ein und geben eine neue LStA für den vollständigen Meldezeitraum ab. Das Finanzamt sollte nur die zuletzt abgebene LStA berücksichtigen.

  5. Drucken Sie die manuelle LStA über ELSTER aus und legen diese für eine etwaige Prüfung in Ihren Unterlagen ab.


#Vortragswerte Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnsteueranmeldung unterjährig

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