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Zum Zusammenspiel von Krankenkassen und privatversicherten Mitarbeiter:innen
Zum Zusammenspiel von Krankenkassen und privatversicherten Mitarbeiter:innen

Hier erfahren Sie, warum Sie Privatversicherten eine gesetzliche Krankenkasse zuordnen müssen und warum die private Kasse fehlt.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Prinzipiell sind alle abhängig beschäftigten Mitarbeiter:innen verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Diese Pflicht gilt jedoch nur bis zu einer jährlich neu festgelegten Verdienstgrenze. 

Sobald diese überschritten ist, dürfen sich die betroffenen Mitarbeiter:innen aussuchen, ob sie weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder ob sie sich zukünftig bei einem privaten Versicherungsinstitut versichern wollen.

Kurzer Exkurs zu den gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen erledigen mehr, als ihr Name zunächst glauben macht. Neben ihrer Hauptaufgabe, die Krankenversicherung zu organisieren, wirken sie auch als sogenannte Einzugsstellen für andere Versicherungszweige.

Sie ziehen neben den Beiträgen zur Krankenversicherung noch die folgenden anderen Beiträge ein und verteilen sie weiter:

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • Pflegeversicherung 

Warum muss ich bei Privatversicherten eine Krankenkasse angeben?

Mitarbeiter:innen, die privat krankenversichert sind, müssen weiterhin Beiträge in die Renten- und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Diese Beiträge müssen an die gesetzlichen Krankenkassen gemeldet und überwiesen werden.

Aus diesem Grund müssen Sie eine gesetzliche Kasse angeben. In der Regel ist hier die Krankenkasse anzugeben, in der die Mitarbeiter:innen vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung versichert waren.

Wenn noch nie eine gesetzliche Krankenversicherung vorgelegen hat, legen Sie als Arbeitgeber eine Kasse fest (z.B. die regionale AOK).

Wieso fehlen private Krankenversicherer (Allianz, DEVK, etc.) in lexoffice?

Die Zuordnung einer gesetzlichen Krankenkasse in lexoffice dient grob gesagt zwei Zwecken:

  1. zum ordnungsgemäßen Meldewesen (z.B. An-, Um- und Abmeldungen der Mitarbeiter)

  2. zur korrekten Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (kassenindividueller Zusatzbeitrag, Umlagebeiträge)

Die privaten Krankenversicherer nehmen einerseits nicht an den elektronischen Meldeverfahren teil. Andererseits stehen die abzuführenden Beiträge auf Basis der monatlichen Prämien fest. Die Arbeitgeberzuschüsse werden nach festen Vorschriften ausgerechnet.

Daher können die privaten Krankenversicherungen nicht in lexoffice ausgesucht werden.


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