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Haushaltshilfen im Privathaushalt nicht abrechenbar mit lexoffice
Haushaltshilfen im Privathaushalt nicht abrechenbar mit lexoffice

Es ist aktuell nicht möglich, Haushaltshilfen im Privathaushalt mit lexoffice Lohn & Gehalt abzurechnen.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Minijobs im Privathaushalt (538 € Minijobs):

Diese können Sie über das kostenlose Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale abrechnen. 

Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen mit Verdienst oberhalb 538 €

Reinigungskräfte oder HauswirtschafterInnen mit einem höheren Verdienst oberhalb der Minijobgrenze können zunächst deshalb nicht abgerechnet werden, weil diese bei den Unfallkassen der Länder unfallversichert sind und dort das automatisierte elektronische Meldeverfahren von lexoffice nicht nutzbar ist. 

Darauf weisen wir auf der Landingpage von lexoffice Lohn & Gehalt hin:

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