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DATEV Rechnungsdatenservice & DATEV Buchungsdatenservice ausführlich erklärt
DATEV Rechnungsdatenservice & DATEV Buchungsdatenservice ausführlich erklärt

Mit den DATEV-Cloud-Services werden Buchungsdaten und / oder Belege aus lexoffice direkt an DATEV übertragen.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Alles Wichtige für Sie rund um die Exportmöglichkeiten via Datev CloudServices:


Die DATEV-Schnittstelle DATEV-Cloud-Services gibt es aktuell in zwei Versionen:

DATEV Rechnungsdatenservice 1.0
(Belegbilder inkl. Belegdaten werden nach Belege Online übertragen)

Diese Schnittstelle ist hilfreich, wenn Sie für Ihre Steuerkanzlei ein:e sogenannte:r Buchungsmandant:in sind. Das bedeutet, dass in der Steuerkanzlei die unterjährige Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung erledigt wird.
Daher benötiget die Kanzlei sämtliche Belege (zum Beispiel im PDF-Format) und zugehörige Belegdaten (z.B. Debitoren, Kreditoren, etc.). 

Diese Belege werden mit dem Rechnungsdatenservice direkt von lexoffice nach DATEV Unternehmen online > Belege online übertragen.

Über DATEV Belege online kann Ihre Steuerkanzlei die Belege der Rechnungswesen-Software von DATEV bereitstellen.

Sofern Sie alle Belege (Einnahmen und Ausgaben) mit lexoffice verwalten, sparen Sie gegenüber der herkömmlichen Belegübergabe (z. B. über einen Pendelordner) viel Zeit. Außerdem bleiben sämtliche Belege immer in Ihrem Unternehmen und Ihre Steuerkanzlei verfügt jederzeit über die bereits erfassten Belege in der Rechnungswesen-Software.

💡 Tipp:
Falls Sie Ihre Bankkonten in lexoffice angebunden haben, kann es für Ihre Steuerkanzlei interessant sein, den DATEV Cloud-Service Buchungsdatenservice zu nutzen.
lexoffice bucht im Hintergrund Ihre Ein- und Ausgangsbelege vor, so dass Ihre Steuerkanzlei bei der Übernahme der Daten via Buchungsdatenservice viel Zeit bei der Erstellung der laufenden Buchhaltung sparen kann.


DATEV Buchungsdatenservice
(Belegbilder, Buchungsdaten & Stammdaten werden nach DATEV Kanzlei Rechnungswesen und Belege Online übertragen)

Hilfreich ist diese Schnittstelle, wenn Sie ein:e sogenannte:r Selbstbucher:in sind. Das bedeutet, dass Sie selbst unterjährig die Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung mit lexoffice erledigen.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigt Ihre Steuerkanzlei deshalb sämtliche Belegbilder zzgl. der kompletten unterjährigen Buchhaltung.

lexoffice überträgt mit dem Buchungsdatenservice sämtliche Belege & Buchungsdaten direkt an DATEV Kanzlei Rechnungswesen und Belege Online.

Die Belegbilder sind dann bereits automatisch in DATEV Kanzlei Rechnungswesen mit dem Buchungssatz verlinkt.


Die Vorteile der DATEV-Cloud-Services

  • Effiziente Weitergabe von Dokumentendaten wie z. B. Belege und Belegsatzdaten zur Steuerkanzlei

  • Die Belege sind auf Knopfdruck in der Steuerkanzlei

  • Die Belegdaten werden automatisch übermittelt, bei der unterjährigen Buchhaltung in der Steuerkanzlei entfällt somit das Erfassen der Belegdaten

  • Sicherer Austausch der Dokumentendaten über das DATEV-Rechenzentrum

  • Die Originalbelege verbleiben bei Ihnen

  • lexoffice bucht im Hintergrund vor, Ihre Steuerkanzlei kann somit Buchungsvorschläge in DATEV Kanzlei Rechnungswesen übernehmen oder anpassen

  • Sie und Ihre Steuerkanzlei sparen Zeit durch optimierte Abläufe

  • Sie vermeiden den Austausch von lästigen Pendelordnern oder unsicheren Datenträgern

  • Kein unnötiges Kopieren oder Scannen von Papierbelegen mehr

  • Keine Medienbrüche

  • Effiziente Übernahme der Daten in die Finanzbuchführung Ihrer Steuerkanzlei

  • Weniger Erfassungsfehler / höhere Prozessqualität

  • Schnelle Verfügbarkeit der Dokumentendaten für die Finanzbuchführung Ihrer Steuerkanzlei

  • Bereitstellung der Dokumentendaten über ein revisionssicheres Online-Archiv


Voraussetzungen für die DATEV-Cloud-Services

Zur Nutzung der Schnittstellen hat DATEV, insbesondere an die Autorisierung, einige Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Die Bestellung der Authentifizierungsmedien erfolgt dabei über die Steuerkanzlei.

Voraussetzungen für Sie

Um die Schnittstellen in lexoffice nutzen zu können, reichen die lexoffice-Zugangsdaten alleine nicht aus. DATEV erwartet aus Sicherheitsgründen eine zweite Autorisierung.

  • Sie können sich über den DATEV-mIDentity-Stick authentifizieren. Voraussetzung für den Stick ist, dass mit Windows und dem Internet Explorer ab Version 9 gearbeitet wird.

  • Alternativ können Sie sich per Handy (über die DATEV-App Smart Login auf dem Smartphone) autorisieren. Das hat den Vorteil, dass auch Mac-User die Schnittstellen nutzen können.

Voraussetzungen für die Steuerkanzlei

  • Die Steuerkanzlei arbeitet mit DATEV.

  • Die Steuerkanzlei hat Sie als Mandant:in bei sich für die DATEV-Cloud-Services freigeschaltet.
    (Für die Freischaltung und für die Autorisierung bei DATEV hat die Steuerkanzlei ebenso die zwei Möglichkeiten: mIDentity-Stick oder Smartlogin.)

  • Die Steuerkanzlei hat Ihr Unternehmen in DATEV Unternehmen online korrekt eingerichtet. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
    - lexoffice unterstützt die Kontenrahmen SKR03 oder SKR04.
    - lexoffice unterstützt ausschließlich Sachkontenlänge 4.
    - Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (also 1. JAN – 31. DEZ).
    - Das Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuch ist in DATEV Unternehmen Online für Sie als angelegte:n Mandant:in für das aktuelle Wirtschaftsjahr bzw. für das Vorjahr eingerichtet.
    (Bei der erstmaligen Übertragung der Daten eines Wirtschaftsjahres überprüft DATEV Unternehmen online, ob die Einstellungen aus dem Vorjahr automatisch übernommen werden können und richtet das aktuelle Wirtschaftsjahr automatisch ein.)


Notwendige Dienste von DATEV

Um die DATEV-Cloud-Services nutzen zu können, sind nachfolgende DATEV-Dienste notwendig:

Für DATEV Rechnungsdatenservice:

  • Für Sie oder die Steuerkanzlei: Smartlogin (oder mIDentity-Stick)
    (Datev Art.-Nr. 60101)

  • Für die Steuerkanzlei: Vertrag DATEV Rechnungsdatenservice 1.0
    (Datev Art.-Nr. 92222)

  • Für die Steuerkanzlei: Belege online

Für DATEV Buchungsdatenservice:

  • Für Sie oder die Steuerkanzlei: SmartLogin (oder mIDentity-Stick)
    (Datev Art.-Nr. 60101)

  • Für die Steuerkanzlei: Vertrag DATEV Buchungsdatenservice
    (Datev Art.-Nr. 91001)

  • Für die Steuerkanzlei: Belege online


Kosten für die DATEV-Schnittstellen

Die nachfolgenden Preise haben wir von DATEV zur Verfügung gestellt bekommen und sind ohne Gewähr.

DATEV Rechnungsdatenservice 1.0

  • Vertrag DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 - ab 2,00 € pro Monat
    (Im Preis von 2,00 Euro sind 200 übermittelte Belege pro Monat enthalten. Ab dem 201. Beleg fallen gemäß der Preisstaffel von DATEV weitere Kosten an.)

  • Belege online - ab 3,65 € pro Monat

DATEV Buchungsdatenservice

  • Vertrag DATEV Buchungsdatenservice - ab 1,30 € pro Monat

  • Belege online - ab 3,65 € pro Monat

Damit sind die DATEV-Cloud-Services günstiger, als die Kosten, die entstehen, wenn Sie die lexoffice-Exporte manuell in DATEV importieren. Denn um die Belege manuell zu importieren benötigen Ihre Steuerkanzlei:

  • SmartLogin (kostenlos)

  • DATEV Unternehmen online - ab 11 € pro Monat

  • Belege online - ab 3,65 € pro Monat


Unterstützung bei Einrichtung der Schnittstellen in DATEV
(für Steuerkanzleien)

DATEV bietet einen Partner-Onboarding-Service für Steuerkanzleien.
Hier unterstützt Sie DATEV bei der Ersteinrichtung.

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