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Der automatische Meldeversand in lexoffice
Wie aktiviere ich den automatischen Versand von Steuer- und Sozialmeldungen?
Wie aktiviere ich den automatischen Versand von Steuer- und Sozialmeldungen?

Hier erfahren Sie, ab wann lexoffice automatisch Beitragsnachweise, SV-Meldungen, die Lohnsteuer-Anmeldung und mehr für Sie versendet.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Damit Sie in der Einrichtungsphase von lexoffice keine ungewollten Meldungen an die Krankenkassen erstellen, müssen Sie den Versand von elektronischen Meldungen ausdrücklich freischalten.

Ablauf der Freischaltung

Bevor Sie in lexoffice den Versand Ihre Meldungen anschalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ihre Firma ist vollständig ausgefüllt

  2. alle Mitarbeiter sind vollständig angelegt

  3. Sie haben ein Endgerät (Handy), um SMS zu empfangen

Wenn die o.a. Aufgaben erledigt sind, klicken Sie auf  "Meldungen aktivieren" auf der Übersichtsseite und folgen Sie dem Aktivierungs-Assistent. Halten Sie bitte Ihr Handy bereit, weil wir Ihnen eine SMS mit einem Identifizierungscode zusenden werden. 

Was passiert, wenn ich die Meldungen nicht freischalte?

Um den maximalen Nutzen aus lexoffice Lohn & Gehalt zu ziehen, müssen Sie die Meldungen aktivieren. Es ist nicht möglich Ihre erste Lohnabrechnung abzuschließen, ohne den Meldeversand zu aktivieren.

Es empfiehlt sich die Meldungen schon vor der ersten Abrechnung zu aktivieren, damit lexoffice Ihre Beitragsnachweise pünktlich abgeben kann.


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