Alle Kollektionen
Löhne & Gehälter abrechnen
Kurzarbeit
Einstieg Kurzarbeit
Soforthilfe: Kurzarbeit mit lexoffice Lohn & Gehalt
Soforthilfe: Kurzarbeit mit lexoffice Lohn & Gehalt

Es zeichnet sich aktuell ab, dass Sie jetzt oder bald keine oder weniger Arbeit für Ihre Mitarbeiter haben?

Claudia Riede avatar
Verfasst von Claudia Riede
Vor über einer Woche aktualisiert

1. Voraussetzungen prüfen und Kurzarbeitergeld beantragen

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der lexoffice-Assistent unterstützt Sie dabei. Klicken Sie auf “Jetzt Prüfen”.

Etwas ausführlicher beschreiben wir das konkrete Vorgehen in dieser Checkliste - inklusive der benötigten Arbeitshilfen.

2. Abrechnen und Erstattung beantragen

Die eigentliche Kurzarbeitergeld-Abrechnung wird erst dann benötigt, wenn Ihnen die Bewilligung der Arbeitsagentur vorliegt. Und zwar auch erst für den Monat, ab dem Sie eine Bewilligung erhalten.

Die Abrechnung der Kurzarbeit Ausfallstunden steht Ihnen ab sofort in lexoffice Lohn & Gehalt zur Verfügung!

Wir haben einige Beispiele zusammengestellt, um Sie bei der Ermittlung der Ausfallstunden zu unterstützen.  

Wie Sie die Kurzarbeit Ausfallstunden abrechnen, zeigt Ihnen dieses kurze Video:

Nach der Abrechnung müssen Sie den Erstattungsantrag an die Arbeitsagentur senden. Als Anlage zu dem Antrag stellen wir Ihnen in lexoffice das Dokument "Abrechnungsliste" zur Verfügung.

Stand: 21.04.2020


Hat dies Ihre Frage beantwortet?