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iOS App: Belege mit Kunden über das Kundencenter teilen
iOS App: Belege mit Kunden über das Kundencenter teilen

Wie Sie Angebote, Rechnungen und weitere Belege in der lexoffice iOS App mit Ihren Kunden über das Kundencenter teilen

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Verfasst von Hendrik
Vor über einer Woche aktualisiert

Belege über das Kundencenter teilen

Sie können Ihre Angebote, Rechnungen und weitere Belegarten in der iOS App mit Ihren Kunden teilen, indem Sie Ihnen einen Link auf das lexoffice Kundencenter bereitstellen. Diese Funktion ist ab Version 5.6.8 der App verfügbar.

Über den Beleglink kann Ihr Kunde beispielsweise ein Angebot direkt annehmen und Sie werden darüber durch eine E-Mail benachrichtigt. Warum Sie Ihre Angebote, Rechnungen etc. Ihren Kunden per Link im Kundencenter bereitstellen sollten, erfahren Sie hier.

Um einen Beleg in der lexoffice iOS App bereitzustellen, gehen Sie zunächst in die Belegdetails, indem Sie unter "Belege" den entsprechenden Beleg auswählen.

Wenn Sie ganz nach unten scrollen, finden Sie alle Informationen zum Beleglink. Über den Schalter 'Beleg teilen' können Sie einen Link erstellen oder einen bereits erstellten Link widerrufen.

Wenn Sie einen Beleglink erstellt haben, wird er automatisch in die Zwischenablage kopiert. Über den Kopieren-Button auf der rechten Seite können Sie einen bereits erstellten Link in die Zwischenablage kopieren.

Nachdem Sie den Link in die Zwischenablage kopiert haben, können Sie den Link Ihrem Kunden zusenden. Ihr Kunde kann das Angebot oder die Rechnung nun über den Link öffnen, Angebote annehmen oder Rechnungen ansehen.

Belege per E-Mail teilen

Wenn Sie einen Beleg per E-Mail aus lexoffice heraus Ihrem Kunden zusenden, ist der Link automatisch eingebunden, wenn für den Beleg bereits ein Link erstellt wurde oder die Option im Kundencenter aktiviert ist. Zusätzlich können Sie beim Versenden der E-Mail für jeden Beleg einzeln entscheiden ob Sie den Beleglink mitsenden möchten oder nicht. Bitte beachten Sie, dass der Link in der Vorschau-eMail noch nicht aktiviert ist und deshalb auch noch nicht geöffnet werden kann.

Verbindliche Angebots-Annahme

Damit die Angebotsannahme durch Ihren Kunden verbindlich ist, muss der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen über sein Widerrufsrecht belehrt werden. 

Wenn Sie eigene AGB (ggf. inklusive Widerrufsbelehrung) haben, denken Sie daran diese Ihrem Kunden bereitzustellen. Laden Sie diese in den Firmendaten hoch. Die AGB werden Ihrem Kunden neben dem Beleg angezeigt.

Kundencenter

Weitere Informationen zum Kundencenter finden Sie in dem Hilfeartikel Ausgangsbelege per Link bereitstellen (Kundencenter).

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