Erfassung von Erstattungen Kurzarbeitergeld (KUG) in lexoffice

Corona/Agentur für Arbeit

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

 

Was ist Kurzarbeitergeld (KUG)?

Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So können krisenbedingte Kündigungen vermieden und wertvolle Arbeitsplätze erhalten werden.

Wie ist das KUG für mich als Arbeitgeber zu behandeln?

Das Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung und wird von der Agentur für Arbeit rückwirkend an Sie als Arbeitgeber gezahlt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie durch die Zahlung an Ihre Arbeitnehmer in Vorleistung getreten sind und Sie somit eine Forderung gegenüber der Agentur für Arbeit haben.

In lexoffice wird das an die Arbeitnehmer ausbezahlte Kurzarbeitergeld buchhalterisch zunächst wie normaler Arbeitslohn behandelt (=Aufwand). Wenn nach erfolgreichem Antrag bei der Agentur für Arbeit eine Erstattung für Sie als Unternehmer erfolgt, wird diese als sonstiger Erlös erfasst. In der Summe gleichen sich dann die beide Zahlungen erfolgsneutral aus.  

Wie erfasse ich den Zahlungseingang der Erstattung des KUG in lexoffice?

Kategorisieren Sie die Einzahlung als “sonstige Einnahme” und wählen Sie “keine Steuer”. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen dabei unter Beschreibung einen kurzen Hinweis zum Kurzarbeitergeld zu geben, zum Beispiel “KUG April 2020” oder “Erstattung KUG Agentur für Arbeit April 2020”. 

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