Stichtag 01.07.2020: Die MwSt.-Senkung ist da!
Erfahren Sie in diesem Artikel was Sie beim Erstellen von Belegen - egal ob Rechnungen, Serienrechnungen, Rechnungskorrekturen, Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen oder Lieferscheine beachten sollten.
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Die neuen Steuersätze in lexoffice 16% und 5%
Um die MwSt.-Senkung korrekt umsetzen zu können, benötigen Sie u.a. beim Belege erfassen, beim Schreiben von Angeboten oder Rechnungen eine Auswahl der neuen Steuersätze.
Ab sofort stehen Ihnen die neuen Steuersätze 16% und 5% in lexoffice zur Verfügung.
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Rechnungen schreiben mit Datum vor dem 01.07. mit 19% oder 7%
Sie können weiterhin Rechnungen für Leistungen oder Lieferungen vor dem 01.07. mit 19% oder 7% erstellen. Dies tun Sie, indem Sie ganz einfach das Liefer-/Leistungsdatum oder den Leistungs-/Lieferzeitraum auf diesen Zeitraum setzen.
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Preise für Produkte und Services anpassen
Nehmen Sie die erforderlichen Preisanpassungen Ihrer Produkte und Services in lexoffice vor.
Für Ihre angelegten Produkte und Services haben wir Ihnen einen zusätzlichen Preisbereich, gültig nur für 01.07.2020 bis 31.12.2020, bereitgestellt.
Entscheiden Sie selbst über Ihre Preise und passen Sie Ihre Preise und Services individuell an.
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Weiterführen von Belegen
Ab sofort können Sie alle Belegtypen in Folge-Belege weiterführen.
Sobald das Belegdatum oder Liefer-/Leistungsdatum (letzter Tag eines Liefer-/Leistungszeitraums) auf Ihrem Beleg zwischen dem 01.07. - 31.12.2020 liegt greift lexoffice automatisch auf die neuen Steuersätze 16% bzw. 5% zurück.
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Serienrechnung(en)
Rechnungen aus Serienvorlagen werden ab dem 01.07.2020 automatisch mit 16% bzw. 5% USt. erstellt. Hierbei werden immer ausgehend von Ihren bisherigen in der Serienvorlage hinterlegten Netto-Preisen die entsprechende Brutto-Preise berechnet.
Mit Ausnahme der folgt beschriebenen Konstellation, bei der Sie aktiv werden müssen, werden Ihre Serienrechnungen je nach Einstellung auch automatisch versandt.
Das sollten Sie tun:
Serienrechnungen, bei welchen Steuersatz zum Belegdatum und Steuersatz zum Leistungs-/Liederdatum oder letzter Tag des Leistungs-/Lieferzeitraums abweichen und sie das Häkchen bei "Leistungszeitraum rückwirkend" gesetzt haben, werden als Entwurf erstellt und nicht automatisch versendet. Diese müssen Sie selbst prüfen und ggf. das Belegdatum auf 30.6.2020 ändern, um noch die 19% bzw. 7% USt. in Rechnung stellen zu können.
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Abschlags- und Schlussrechnungen
Ab sofort ist es für Sie problemlos möglich neue Abschlagsrechnungen mit den neuen Steuersätzen zu erstellen.
Auch können in einer Schlussrechnung mit 16% bspw. im Juli Abschläge vor dem 01.07. mit 19% berücksichtigt werden.