Mit der verbesserten Umsetzung brauchen Sie die entstehenden geldwerten Vorteile für Privatnutzung und Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nicht mehr selbst zu ermitteln.
Es genügt, ein paar wenige Daten des Fahrzeugs für den Firmen-PKW (auch Geschäftsfahrzeug oder Dienstwagen) einzutragen.
Eingabe in der Abrechnung unter Löhne & Gehälter
Erfassung im Detail
lexoffice Lohn & Gehalt kümmert sich um den Rest und berücksichtigt die für das Finanzamt und die Krankenkassen korrekten geldwerten Vorteile.
Fahrzeugtyp
Die Unterscheidung und Zuordnung wirkt sich auf die Berechnung des geldwerten Vorteils aus.
Elektro- und Hybridfahrzeuge
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen wird der angegebene Listenpreis entsprechend den steuerlichen Vorgaben für die Berechnung des geldwerten Vorteils gemindert.
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
Der geldwerte Vorteil für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte wird nun immer pauschal versteuert, soweit dies steuerlich möglich ist.
Zukünftige gesetzliche Änderungen
Zukünftige gesetzliche Änderungen bei der Berechnung - z.B. die für 2021 geplante entfernungsabhängige Erhöhung der Kilometerpauschale - werden automatisch berücksichtigt, Sie müssen sich um nichts zu kümmern.
Brutto-Listenpreis
Sie benötigen den Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs. Diesen finden Sie in:
Ihren Unterlagen (oder Sie erfragen ihn beim Autohaus)
Hinweis: Wenn das Fahrzeug kein steuerlich gefördertes ist (weder Plug-In-Hybrid noch Elektro-Fahrzeug), dann können Sie auch den Betrag aus der bisher verwendeten Lohnart “Firmen-Pkw 1%” mit 100 multiplizieren und das Ergebnis als Listenpreis verwenden.
Umstellung für bereits abgerechnete Firmen-PKW
Mit Einführung dieser Lösung laufen die bisherigen Lohnarten für Firmen-Pkw mit der August-Abrechnung 2020 aus. Sie werden bei der Lohnabrechnung aufgefordert, zur neuen Eingabe zu wechseln.
Wenn für pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils durch unseren Support zuvor bereits Lohnarten für Firmen-Pkw angelegt wurden, dann löschen Sie diese ab Umstiegsmonat mit der neuen Eingabemaske.