Alle Kollektionen
So geht Buchhaltung mit lexoffice
Buchungshilfen
Leistungsdatum und Lieferdatum in lexoffice
Leistungsdatum und Lieferdatum in lexoffice

Leistungsdatum, Lieferdatum, Leistungszeitraum, Lieferzeitraum, Mindest-Ist-Besteuerung

Carsten avatar
Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Was ist das Leistungs- oder Lieferdatum?

Das Leistungs- oder auch Lieferdatum definiert den Zeitpunkt zu dem der Rechnungssteller die Leistung gegenüber dem Kunden erbracht hat.

Bei Waren handelt es sich dabei um das Lieferdatum, welches die Übergabe oder den Versandtermin markiert. Für Dienstleistungen wird dieser Zeitpunkt Leistungsdatum genannt und entspricht der Fertigstellung bzw. Abnahme durch den Kunden.

Weshalb wird in der Anwendung immer vom Leistungsdatum gesprochen?

...weil es einfacher ist. Da die beiden Begriffe Leistungsdatum und Lieferdatum im Grunde das gleiche meinen, wird in der Praxis dieses Datum meist nur Leistungsdatum genannt.

Was ist mit Leistungszeiträumen?

Auf Rechnungen darf von Gesetzes wegen der Zeitpunkt entweder als Datum, Zeitraum oder Kalendermonat angegeben werden. Als eigentliches Leistungsdatum gilt aber immer der letzte Tag eines Zeitraums, selbst wenn sich dieser über Monate oder Jahre hinweg erstreckt. Demnach gilt dies auch für Dauerleistungen wie z.B. Jahresbeiträge. Aufgeteilt werden diese Zeiträume nur, wenn dies vertraglich vereinbart und inhaltlich sinnvoll ist (sog. Teilleistungen z.B. im Baugewerbe).

Beispiel:

In allen drei Fällen ist das buchhaltungsrelevante Leistungsdatum der 01.07.2020

Praxis-Tipp: Der Leistungszeitpunkt muss auch dann angegeben werden, wenn er mit dem Belegdatum übereinstimmt. Dann genügt der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.

Was für einen Zweck hat das Leistungsdatum?

Das Leistungs-oder Lieferdatum hat nicht nur informativen Charakter als Information für Ihren Kunden, sondern kann für die Buchhaltung in zweifacher Weise von großer Relevanz sein. Weicht es vom Belegdatum ab, so ist es maßgebend für den Zeitpunkt des Ausweises in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und bei der Ermittlung des Gewinns (GuV) (mehr erfahren). Darüber hinaus bestimmt der Leistungszeitpunkt die steuerrechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. den anzuwendenden Umsatzsteuersatz.

Wie wird das Leistungsdatum in lexoffice verwendet?

In lexoffice steht Ihnen das Leistungsdatum für den gesamten Bereich der Einnahmen zur Verfügung in den Funktionen “Rechnung erstellen” und "Belege erfassen".

Ebenso wird das Leistungsdatum in der Dashboardübersicht berücksichtigt.

Hinweis: Die Angabe eines Leistungs- oder Lieferdatum ist optional und dient der Optimierung Ihrer Buchhaltung. Es steht Ihnen frei weiterhin nur das Belegdatum anzugeben - dies ist gängige Praxis. Aus diesem Grund gibt es die Funktion des Leistungsdatums auch im Bereich der Ausgaben nicht.

Wo wirkt sich das Leistungsdatum in lexoffice aus?

Grundsätzlich ist das Leistungsdatum maßgebend für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist es nicht von Bedeutung, da dort das Zahldatum ausschlaggebend ist.

Unabhängig von den beiden oben Gewinnermittlungsarten bestimmt es aber bei der Soll-Versteuerung, wann ein Vorgang in die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) einfließt. Bei der Ist-Versteuerung ist dies weiterhin das Zahldatum.

>>> siehe auch Besteuerungsarten

Soll-Versteuerung Beispiel 1 "Nachschüssige Rechnung":

Wenn beispielsweise eine Leistung am 18. Mai erbracht wurde, das Rechnungs- bzw. Belegdatum aber der 04. Juli ist, muss die Umsatzsteuer dennoch bereits im Mai an das Finanzamt abgeführt und bezahlt werden und dies auch mit dem im Mai geltenden Steuersatz. In der GuV ist der Umsatz ebenfalls im Mai zu finden, in der EÜR aber erst, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat. In lexoffice wird dies automatisch für Sie gesteuert.

Soll-Versteuerung Beispiel 2 "Vorschüssige Rechnung":

Sie schreiben eine Rechnung im Voraus für ein Jahr (z.B. Wartung). Der Leistungszeitraum beträgt 01.09.2020 bis 30.08.2021. Das buchhalterische Leistungsdatum ist der 30.08.2021 und der anzuwendende Steuersatz ist damit 19%. In der GuV erscheint der Umsatzerlös im August 2021 mit dem Ende des Leistungszeitraums. Wohingegen die Umsatzsteuer im Monat der Zahlung der Rechnung durch Ihren Kunden fällig wird (sog. Mindest-Ist-Besteuerung). Die geschieht bei Zuordnung der Rechnung zur Zahlung selbstständig.

Experten-Hinweis: Die Verwendung des Liefer-und Leistungsdatum hat unter Umständen große Auswirkungen auf die Buchführung. Vor allem zu Beginn der Nutzung kann es aufgrund der veränderten Umsatzrealisierung bzw. Umsatzsteuerentstehung zu deutlichen Umstellungseffekten kommen. Prüfen Sie daher insbesondere zu Beginn Ihrer Nutzung von lexoffice regelmäßig Ihre EÜR/GuV sowie Umsatzsteuervoranmeldung auf Korrektheit.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?