Für Mitarbeiter: Alles Wissenswerte zu Dokumente digital abrufen

Hier finden Sie alle Informationen zur Nutzung des Mitarbeiter Self Services - Ihr persönlicher Bereich für alle Ihre Lohnabrechnungen.

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Verfasst von Felix Müller
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis


1. Wie registriere ich mich für den Self Service?

Ihr Arbeitgeber lädt Sie zunächst zum Self Service ein.

Wenn Sie bereits ein lexoffice Zugang haben und mit der gleichen E-Mail-Adresse zum Self Service eingeladen wurden, mit der Sie auch sonst auf lexoffice zugreifen, dann können Sie sofort nach Einladung - ohne erneute Registrierung - auf app.lexoffice.de/selfservices zugreifen.

Wenn Sie noch keinen lexoffice Account haben, erhalten Sie eine Einladung per E-Mail, mit der Sie sich wie folgt registrieren können:

  1. Öffnen Sie Ihr E-Mail Konto.

  2. Suchen Sie nach der Einladung Ihres Arbeitgebers.

  3. Öffnen Sie die E-Mail.

  4. Klicken Sie auf den orangenen Button "Passwort festlegen & einloggen".

  5. Sie werden auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie bitte Ihr individuelles Passwort eingeben.

  6. Klicken Sie auf "Passwort speichern".

  7. Sie werden nun zum Self. Service weitergeleitet.

Hinweis: Sollten Sie in Ihren E-Mails keine Einladung finden, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.


2. Wie kann ich den Self Service aufrufen?

Nach der Registrierung ist der Self Service unter app.lexoffice.de/selfservices erreichbar. Loggen Sie sich dort mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort, das Sie vergeben haben, ein.

Der Self Service ist eine Web App und somit unabhängig vom Betriebssystem und Endgerät. Voraussetzung ist ausschließlich ein Browser in einer aktuellen Version und eine aktive Internetverbindung.

Zudem können Sie sich für noch schnelleren Zugriff einen Shortcut auf den Homescreen Ihres Smartphones speichern. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Wenn Sie bereits weitere lexoffice Funktionen freigeschaltet haben, finden Sie zusätzlich noch einen Link zu Ihren Lohndokumenten unter dem Benutzerkonto:


3. Welche Dokumente finde ich im Self Service?

Ihnen werden Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Sofortmeldungen und Meldebescheinigungen in der Liste angezeigt - und zwar alle seit Ihrer ersten Abrechnung.


4. Wie kann ich ein Dokument öffnen, drucken oder herunterladen?

  1. Klicken Sie auf das Dokument in der Liste, das Sie öffnen und anschließend drucken möchten.

  2. Ihr Browser öffnet das Dokument in einem separaten Browser Tab.

  3. Über die jeweiligen Browser-Funktionen können Sie nun das Dokument drucken oder herunterladen.

Wie kann ich mehrere Dokumente drucken oder speichern?

  1. Klicken Sie auf "Auswahl als PDF öffnen", um alle Dokumente eines ausgewählten Jahres zu öffnen.

  2. Alle Dokumente des ausgewählten Jahres werden nun in einem neuen Dokument zusammengefasst und in einem neuen Browser Tab angezeigt.

  3. Über die Browserfunktionen können Sie nun den Download oder das Drucken starten.


5. Wie werde ich über neue Dokumente informiert & wie lange habe ich Zugriff auf diese?

Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung durchgeführt hat und Ihnen neue Dokumente zur Verfügung stehen.

Sie haben so lange Zugriff, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen den Zugang entzieht.


6. Wie logge ich mich aus?

Loggen Sie sich grundsätzlich nach der Nutzung des Self Services wieder aus, insbesondere dann, wenn Sie sich an einem Gerät anmelden, das nicht Ihnen gehört.

  1. Klicken Sie oben rechts auf "Vorname Nachname ausloggen".

  2. Sie werden ausgeloggt und zur Login-Seite weitergeleitet.

Hinweis: Wenn Sie den Self Service auf einem Smartphone oder Tablet aufrufen, finden Sie den Logout in Ihrem Profil ganz unten.


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