Zusammenspiel mit der lexoffice Benutzerverwaltung

Relevant für alle Kunden, die auch die lexoffice Buchhaltung nutzen.

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Verfasst von Felix Müller
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn Sie lexoffice auch für Ihre Buchhaltung nutzen, haben Sie Zugriff auf die Benutzerverwaltung - zugänglich über das Zahnrad in der Hauptnavigation oben rechts unter dem Eintrag "Benutzer".

Sobald Sie einen Mitarbeiter über lexoffice Lohn & Gehalt zum Self Service einladen, wird der entsprechende Mitarbeiter auch in der Benutzerverwaltung sichtbar.

Sie können auch dort den Status der Registrierung einsehen. “hat noch nicht bestätigt” gibt dabei an, dass der Benutzer sich noch nicht registriert hat.

Wenn Sie einen Mitarbeiter, der bereits einen lexoffice Account hat, mit der gleichen E-Mail-Adresse, die auch für den bestehenden lexoffice Login verwendet wird, zum Self Service eingeladen haben, dann wird zu seinen bereits bestehenden Berechtigungen noch die Self Service Berechtigung hinzugefügt.

Für den Mitarbeiter können Sie bei Bedarf die Berechtigungen erweitern, sofern er weitere Funktionen von lexoffice nutzen soll.

Hinweis: Da der Vorname und Nachname abrechnungsrelevant sind, können diese Daten nur in lexoffice Lohn & Gehalt geändert werden.

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