Fehler 500 bei der DATEV-Übertragung

Beim Export erhalten Sie die Fehlermeldung "500". Dieses Problem kann nur seitens DATEV gelöst werden.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Entdeckt DATEV eine ungültige PDF-Datei, dann verweigert DATEV die Annahme dieser Datei. Je nach Übertragungsart reagiert DATEV dabei jedoch unterschiedlich:

Rechnungsdatenservice: der gesamte Export bricht ab. Sollten also von 100 Belegen der letzte Beleg von DATEV mit 500 abgelehnt werden, dann löscht DATEV die gesamte Übertragung.

Buchungsdatenservice: einzelne Belege werden abgelehnt; alle anderen Belege, die beim Buchungsdatenservice werden übertragen. Sollten bei 100 Belegen also der letzte Beleg angelehnt werden, dann verbleiben die 99 Belege bei DATEV.

500 - das bedeutet dieser Fehlercode

Nach unserer Erfahrung tritt der Fehler 500 in vier uns bekannten Fällen auf. Nach Aussage von DATEV liegt der Fehler zu 99 % an Grund 1:

Grund 1:

Ein PDF-Beleg enthält scheinbar einen Virus. In der Regel ist das ein 'false positiv', die Einstellungen von DATEV sind jedoch sehr streng.

Grund 2:

Ein Beleg hat ein MIME-Type-Problem.

Grund 3:

Es werden zu viele Dokumente übertragen.

Grund 4:

Das DATEV-Rechenzentrum ist gerade im Wartungsmodus oder nicht verfügbar.

Evt. führt DATEV an Modulen, die für die Belegübertragung notwendig sind, Wartungsarbeiten durch oder es gibt generelle Probleme beim DATEV-Rechenzentrum. Dies ist jedoch sehr selten der Fall, das DATEV-Rechenzentrum gehört zu den sichersten und modernsten Rechenzentren von Europa.

Wichtig: Dass das PDF tatsächlich einen Virus beinhaltet ist nach unseren Erfahrungen unwahrscheinlich. DATEV reagiert hier sehr restriktiv. Teilweise werden normale Zeichenketten im Dokument als Virus bewertet, obwohl das Dokument virenfrei ist. Bitte überprüfen Sie das Dokument lokal auf Ihrem PC mit einem aktuellen Virenscanner.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Steuerkanzlei bzw. an den DATEV-Support

Die Belege werden von lexoffice korrekt verarbeitet und an DATEV übergeben. Dass DATEV diese Belege blockiert, ist bedauerlicherweise ein DATEV-Problem. Wir können hier auch keinen Support geben!

Rechnungsdatenservice: Tel: 0911 319 – 33621; belegwesen@service.datev.de

Buchungsdatenservice: Tel: 0911 319- 38600; kanzlei-rechnungswesen-buchfuehrung@service.datev.de

Was können Sie trotzdem tun?

Dass dies für Sie nicht zufriedenstellen ist, wissen wir; daher versuchen Sie bitte nachfolgende Lösungsansätze:

  1. DATEV empfiehlt selbst, die Übertragung nochmal anzustoßen und zu überprüfen, ob die Übertragung wieder beim gleichen Beleg abbricht. Nicht selten (gefühlt in 50 % der Fälle) reagiert das Sicherheitsmodul bei DATEV bei einer erneuten Übertragung weniger restriktiv. Bricht die Übertragung erneut ab, muss das Problem behoben werden. Leider ist die Behebung nicht trivial.

    Beim DATEV Rechnungsdatenservice wird die gesamte Übertragung bei einem 500-Fehler abgebrochen. In lexoffice wird Ihnen im Übertragungsprotokoll angezeigt, welcher Beleg den Abbruch bei DATEV erzeugt hat. Suchen Sie den Beleg in lexoffice (Übertragungsprotokoll), löschen Sie das Belegbild und fordern Sie beim Versender eine neue Rechnung an.

  2. Eine weitere Möglichkeit ist, nur diesen einen Beleg über das DATEV-Tool Belegtransfer zu übertragen. Hier ist DATEV nicht so restriktiv.

    Übertragen Sie die Belege mit dem DATEV-Tool Belegtransfer. Hier lehnt DATEV nicht den ganzen Stapel ab; sondern nur den einen Beleg. Im Protokoll von Belegtransfer sehen Sie, welcher Beleg das ist und Sie können diesen Ihrer Steuerkanzlei mailen.

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