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Wie gehe ich bei Änderungen in Beschäftigungsverhältnissen vor?
Wie gehe ich bei Änderungen in Beschäftigungsverhältnissen vor?
Osman Kivrak avatar
Verfasst von Osman Kivrak
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis


1. Wie beende ich das Beschäftigungsverhältnis meiner Mitarbeiter:innen?

Im Folgenden erfahren Sie nun, wie Sie das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses in lexoffice eintragen.

Variante 1 (empfohlen)

  1. Klicken Sie auf "Mitarbeiter" in der schwarzen Menüleiste oben

  2. Suchen Sie den Mitarbeiter aus, dessen Beschäftigungsverhältnis endet

  3. Klicken Sie auf die Aktionsschaltfläche mit drei Punkten "..." und wählen Sie "Arbeitsverhältnis beenden"

Nun öffnet sich ein Popup-Dialog in dem Sie:

  1. das Enddatum des Arbeitsvertrags eintragen und

  2. den Austrittsgrund festlegen müssen

Nachdem Sie die Eingabe gespeichert haben, sind Sie fertig!

Variante 2

  1. Öffnen Sie die Details der Mitarbeiter:innen dessen Beschäftigungsverhältnis Sie beenden möchten

  2. Suchen Sie den Bereich "Eintritt / Austritt" und tragen Sie das Enddatum des Arbeitsvertrags ein

  3. Ergänzen Sie vor dem Speichern den Austrittsgrund und speichern Sie die Änderungen

Das war's. ✅

Welchen Austrittsgrund soll ich verwenden?

Bitte verwenden Sie einen der auswählbaren Gründe. Bis auf die besonderen Austrittsgründe "Aussteuerung" und "Tod", führen alle Austrittsgründe zur selben Abmeldung bei der Krankenkasse.

❗️Wichtig: Ein eingetragener Austritt muss mit einem Monatswechsel bzw. mit einer Abrechnung wirksam gemacht werden. Wenn Sie also den Monat abgerechnet und erst dann das Austrittsdatum eingetragen haben, wird die Abmeldung erst mit der nächsten Monatsabrechnung versendet.

Wenn Sie abgerechnet und dann das Austrittsdatum eingetragen haben allerdings keine Angestellten mehr beschäftigen und somit auch keine weitere Abrechnungen durchführen wollten, müssen Sie auch in diesem Fall einmal den Monat wechseln. Das geht auch ohne aktive Mitarbeitende. Gehen Sie dafür einfach auf "Abrechnung" und unten auf der Seite wechseln Sie in den nächsten Monat.


2. Wie melde ich meine Mitarbeiter:innen bei der Krankenkasse ab?

Das Ende einer Beschäftigung führt zu einer ganzen Reihe von elektronischen Meldungen (je nach Beschäftigungsart):

  • Abmeldung bei der Krankenkasse

  • Abmeldung bei ELStAM

  • Lohnsteuer-Bescheinigung für lohnsteuerpflichtige Beschäftigungsverhältnisse

Diese Meldungen werden automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung verschickt, die auf das Austrittsdatum, bzw. die Erfassung des Austrittsdatums folgt.

Sie finden die zugehörigen Bescheinigungen in den Arbeitgeberdokumenten. Bitte denken Sie daran, die Zettel an die Mitarbeiter:innen auszuhändigen.

❗️Wichtig: Ein eingetragener Austritt muss mit einem Monatswechsel bzw. mit einer Abrechnung wirksam gemacht werden. Wenn Sie also den Monat abgerechnet und erst dann das Austrittsdatum eingetragen haben, wird die Abmeldung erst mit der nächsten Monatsabrechnung versendet.

Wenn Sie abgerechnet und dann das Austrittsdatum eingetragen haben allerdings keine Angestellten mehr beschäftigen und somit auch keine weitere Abrechnungen durchführen wollten, müssen Sie auch in diesem Fall einmal den Monat wechseln. Das geht auch ohne aktive Mitarbeitende. Gehen Sie dafür einfach auf "Abrechnung" und unten auf der Seite wechseln Sie in den nächsten Monat.


3. Wie ändere ich die Beschäftigungsart im laufenden Jahr?

Beispiele für eine Änderung der Beschäftigungsart:

  • Übernahme eines Azubis ins Angestelltenverhältnis

  • Wechsel vom Minijob zum Angestellten

  • Erreichen der Altersgrenze und Wechsel zum (weiterbeschäftigten) Rentner

💡 In solchen Fällen gilt folgende wichtige Regel in lexoffice: die betroffenen Mitarbeiter:innen müssen nicht mit einem Austrittsdatum aus dem laufenden Beschäftigungsverhältnis entlassen werden.

Hier ein kurzes Erklärvideo dazu:

So ändern Sie die Beschäftigungsart in lexoffice:

Im ersten Abrechnungsmonat, ab dem die neue Beschäftigungsart gelten soll, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie in der schwarzen Menüleiste oben auf "Mitarbeiter" und öffnen Sie das zu ändernde Mitarbeiterprofil.

  2. Wählen Sie im Bereich "Vertragsdaten" das Feld "Beschäftigt als" aus und suchen Sie die neue Beschäftigungsart aus.

  3. Speichern Sie Ihre Änderung mit Klick auf "Speichern" ganz unten.

Damit sind Sie fertig und lexoffice ist am Zug. Die durch die Änderung abzugebenden elektronischen Meldungen an die Krankenkasse werden mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch erstellt und verschickt. 👍

Sollte die Beschäftigungsart, die Sie geändert haben, auch rückwirkend gelten, melden Sie sich bitte beim Support.

❗️Wie gehe ich bei Änderungen im laufenden Monat vor?

Die Änderung der Beschäftigungsart ist in lexoffice ausschließlich zum Ersten eines Monats möglich.


4. Wie ändere ich die Steuerklasse von Mitarbeiter:innen?

Die Lohnsteuerdaten (Steuerklasse 1 bis 5) können nicht manuell geändert werden, da diese automatisch anhand der Steuer-Identifikationsnummer Ihrer Mitarbeiter:innen beim zuständigen Finanzamt abgefragt und festgeschrieben wurden.

Änderungen an den Lohnsteuermerkmalen müssen von Ihren Mitarbeitenden beim Finanzamt beantragt werden. Das Finanzamt übermittelt uns monatlich eine Änderungsliste, mit der wir aktualisierte Lohnsteuermerkmale in lexoffice einspielen.

Derartige Änderungen können auch rückwirkend erfolgen - in diesem Fall führt lexoffice mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch eine Korrekturabrechnung durch.

Muss eine Änderung von Hauptbeschäftigung auf Nebenbeschäftigung erfolgen, oder andersherum, wenden Sie sich bitte zur Klärung an unseren Support.


Stichwort: Beschäftigungsverhältnis, Steuerklasse, Mitarbeiter abmelden, Wechsel, Änderung, kündigen, neu anmelden, Abmeldung, Anmeldung, Personengruppenwechsel, Beschäftigungsart, Beitragsgruppe, Beschäftigungswechsel, Wiedereintritt,

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