Kasse in lexoffice

Allgemeines zum Kassenbuch in lexoffice

Lisa avatar
Verfasst von Lisa
Diese Woche aktualisiert

Allgemeines zum Kassenbuch

Die Kasse von lexoffice ist als Kassenbuch geeignet und GoBD-konform. Dieses Kassenbuch entspricht damit dem Buchhaltungskonto "Kasse", dies ist keine Registrierkasse. Aus diesem Grund ist es weder möglich noch erforderlich, einen Tages-, Wochen- oder Monatsabschluss zu tätigen.

Der verantwortungsvolle Umgang und weiterführende Aufzeichnungspflichten obliegen Ihnen als Unternehmer:in, da wir an dieser Stelle keine Möglichkeit haben, die individuellen Gegebenheiten allgemeingültig abzubilden. Gerne können Sie dazu auch Rücksprache mit Ihrer Steuerkanzlei halten.

📍 Ist das Kassenbuch in lexoffice vom Finanzamt anerkannt?

Ja, das Kassenbuch funktioniert rechtskonform und ist vom Finanzamt anerkannt.

📍 Wie viele Kassen kann ich nutzen?

Pro lexoffice Account können Sie eine Kasse verwalten.

📍 Ab welcher Version kann ich die Kasse nutzen?

Bitte beachten Sie, dass diese Funktion des elektronischen Kassenbuches ab der

Version L Ihnen vollumfänglich zur Verfügung steht.

📍 Was passiert mit meinen Daten im Kassenbuch, wenn ich mich für eine günstigere Produktversion entscheide?

Ihre erfassten Daten im Kassenbuch bleiben weiterhin zugänglich. Sie können erfasste Daten bearbeiten und löschen. Die Eingabe neuer Daten ist in der Produktversion, in der das Kassenbuch nicht im Funktionsumfang enthalten ist, allerdings nicht mehr möglich.


Anfangsbestand in der Kasse

Sie möchten in der Kasse mit dem Erfassen der Geschäftsvorfälle loslegen und haben bereits einen Bargeldbestand? Dann erfassen Sie den Anfangsbestand im Menüpunkt Finanzen > Kasse, wo Sie am oberen Rand den Anfangsbestand finden.

lexoffice übernimmt dabei automatisch diese Buchung für Sie vor:

Es ist auch möglich, den Anfangsbestand zu ändern.

Beim Ändern des Anfangsbestands können Sie den Betrag und auch das Datum anpassen.

📍 Bitte beachten Sie, dass der Betrag nur auf einen anderen Betrag änderbar ist und nicht nachträglich auf 0,00 € gesetzt werden kann.

Sie haben keinen Bargeldbestand? Dann starten Sie einfach mit dem ersten Geschäftsvorfall.


Kann ich die Kasse löschen?

Um die Kasse in lexoffice löschen zu können, dürfen keine Kassenbucheinträge bestehen, keine Zeiträume festgeschrieben oder eine USt-Voranmeldung versendet worden sein.

Bitte prüfen Sie die genannten Voraussetzungen. Falls dies zutrifft, so kann das Buchhaltungskonto der Kasse nicht mehr gelöscht werden, da festgeschriebene Buchungen/Belege storniert werden müssten und jedes Storno eine neue Buchung erzeugt.

Sollten für die Kassenbucheinträge noch keine Zeiträume festgeschrieben oder eine USt-Voranmeldung versendet worden sein, können Sie die Kassenbucheinträge manuell löschen. Klicken Sie dazu auf das X am Ende des Kassenbucheintrages.

Erst wenn alle Einträge gelöscht wurden, können Sie die Kasse über den Button "Ändern" löschen:

💡 Bitte beachten Sie, dass Sie den Anfangsbestand im Nachhinein nicht auf 0,00 € verändern können. Dieser lässt sich nur auf einen anderen Betrag verändern. (s.o.)


Zusätzliche Informationen


Stichworte: Kasse, Registrierkasse, Tagesabschluss, Anfangsbestand, Z-Bon, Barkasse, Tageseinnahmen, Kassenbestand, Portokasse, Handkasse

Hat dies Ihre Frage beantwortet?