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Anlagegüter
Wie erfasse ich eine Anlage mit Bezug zu einem Beleg?
Wie erfasse ich eine Anlage mit Bezug zu einem Beleg?

Mit lexoffice können Sie die Anschaffung Ihres Anlagegutes ganz einfach erfassen. Wie? Das zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

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Verfasst von Jan B.
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Neuanschaffung ganz einfach als Ausgabe erfassen? Nicht ganz.
Anlagegüter wie beispielsweise Ihr Auto, Computer oder auch Möbel verlieren über die Jahre an Wert. Bspw. durch die Nutzung oder auch aufgrund von technischen Weiterentwicklungen. Buchhalterisch spricht man beim Werteverlust von einer Abschreibung.

Mit lexoffice können Sie die Anschaffung des Anlageguts erfassen - die monatliche Abschreibung wird automatisch gebucht. Dazu stehen die steuerlich anerkannten Abschreibungsmethoden zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Abschreibungsmethoden finden Sie hier:

Erfassung der Anlage über einen Ausgabenbeleg

Damit Ihre Ausgabe korrekt erfasst und Ihr Anlagegut ins Anlagenverzeichnis übernommen wird, wählen Sie innerhalb der Belegerfassung eine Kategorie aus dem Anlagevermögen:

Bei der Erfassung Ihrer Ausgabe erkennt lexoffice anhand der gewählten Kategorie, ob es sich bei dem Beleg um ein Anlagegut handeln könnte.

Daher werden Sie beim Speichern von lexoffice gefragt, ob Sie die Ausgabe auch als Anlage abschreiben möchten - dies bestätigen Sie bitte über "Jetzt erfassen":

Im Anschluss werden Sie direkt in die Anlagenverwaltung weitergeleitet und können dort die Anlage mit Bezug zu Ihrem Beleg erfassen.

Hier können Sie eine passende Inventarnummer vergeben und auch die Wahl über die Abschreibungsmethode treffen. Die Auswahl ist abhängig von den steuerrechtlich erlaubten Möglichkeiten. Diese sind abhängig von der Kategorie bzw. des Anlagetyps, der Höhe des (Netto-)Betrags und des Anschaffungsdatums.

Durch die Verknüpfung zu dem dazugehörigen Ausgabenbeleg schlägt lexoffice Ihnen automatisch passende Anlagentypen und Abschreibungsdauern vor.

Weitere Informationen zur Nutzungsdauer finden Sie hier:

Nach dem Speichern steht Ihnen das Anlagegut unter dem Menüpunkt "Buchhaltung" im Bereich "Anlagen" zur Verfügung. Dort sehen Sie auch den detaillierten Abschreibungsverlauf und können sich zudem Ihre Anlagenliste ausdrucken.

In der Anlagenübersicht und in der Belegliste können Sie zwischen Anlage und Beleg hin und her navigieren.

💡 Die Abschreibung wird nur dann gebucht, wenn die Anlage auch als solche in der Anlagenverwaltung in lexoffice erfasst ist. Denn nur so ist der Zeitraum der Abschreibung definiert und es können die entsprechenden Teilbeträge als monatliche Abschreibung in den Ausgaben verbucht werden.

Auch GWGs müssen zusätzlich als Anlage erfasst werden.


Der Kauf eines Anlagegutes ist erfolgsneutral. D.h. die Anschaffungskosten werden nicht in der EÜR oder GuV ausgewiesen, dafür aber die monatliche Abschreibung als Ausgabe.

Weitere Informationen zum Ausweis der Abschreibungsbuchungen in Ihrer Gewinnermittlung finden Sie hier:

Übrigens werden die Anlagegüter auch in das Amtliche EÜR Formular in die Anlage AVEÜR übernommen.

Nachträgliche Erfassung der Anlage aus einem Beleg heraus

Die Erfassung des Anlageguts kann auch nachträglich aus der Belegliste heraus erfolgen.

Erkennt lexoffice einen Beleg, bei dem es sich um ein Anlagegut handeln könnte, erscheint der Bereich “Anlage” in den Belegdetails.

Über den Button “Anlage erfassen” können Sie die Anlage mit Bezug zu Ihrem Beleg nachträglich erfassen:

Restbuchwert einer Anlage erfassen

Wenn Sie beispielsweise von einer anderen Buchhaltungssoftware bzw. Steuersoftware zu lexoffice gewechselt sind, haben Sie die Möglichkeit, die Buchungen der Abschreibungen in lexoffice rückwirkend abzubilden.

Für die Erfassung des Restbuchwertes gibt es in lexoffice zwei Möglichkeiten:

Variante 1:

Sie erfassen die Anlage zum ursprünglichen Anschaffungsdatum mittels eines Ausgabenbeleges (siehe: Erfassung der Anlage über einen Ausgabenbeleg)

Variante 2:

Sie erfassen nur die Abschreibungsbuchungen für den Restbuchwert.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Steuerberatung den Jahresabschluss übernimmt und bspw. in deren Kanzleisoftware die Soll-Buchung der Anschaffung, sowie die bisherigen Abschreibungsbuchungen verwaltet.

In diesem Fall können Sie direkt im Anlagenverzeichnis (unter Buchhaltung>Anlagen) die Anlage anlegen. Daraus werden nur die Abschreibungsbuchungen generiert (ohne zuvor einen Ausgabenbeleg zu erfassen).

D.h. es werden bei dieser Vorgehensweise nur die Haben-Buchungen ausgelöst. Die Soll-Buchung des Ausgabenbeleges bleibt hier aus.

Auch bei dieser Vorgehensweise verbleibt, sofern die Anlage bereits vollständig abgeschrieben ist, ein Restbuchwert von 1 Euro im Anlagenverzeichnis.

Welche der beiden Varianten am besten für Sie geeignet ist, können Sie im Zweifelsfall gerne auch mit Ihrer Steuerberatung besprechen 💬

Sonderabschreibung

Eine Sonderabschreibung - oder auch Sonder-AfA - wird aufgrund steuerlicher Sondervorschriften vorgenommen und tritt neben die normale Abschreibung.

Sonderabschreibungen sind nicht unmittelbar mit Wertminderungen in Verbindung zu bringen und besitzen daher Subventionscharakter.

Eine Sonderabschreibung kann in lexoffice leider nicht durchgeführt werden. Wir empfehlen diese extern, z.B. im Zuge Ihrer Jahresabschlussarbeiten zu erfassen.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

In lexoffice ist es aktuell nicht möglich, einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei Investitionsabsicht in Abzug zu bringen.

Für die Inanspruchnahme und Auflösung eines IAB ist es außerdem empfehlenswert Ihre Steuerberatung hinzuzuziehen, da es dazu der Erfüllung einiger Bedingungen und Voraussetzungen bedarf.

Wir empfehlen den IAB, z.B. bei Erstellung des Jahresabschlusses durch Ihre Steuerberatung, abzubilden.


Anlage, nachträgliche Erfassung einer Anlage, Restbuchwert erfassen, Inventar

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