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Beschäftigungsart ändern (für lexoffice Lohn & Gehalt Kund:innen)
Beschäftigungsart ändern (für lexoffice Lohn & Gehalt Kund:innen)
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Verfasst von Maurice
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn sich die Beschäftigungsart einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters ändert, müssen Sie das Beschäftigungsverhältnis nicht beenden. Im Gegenteil, mit wenigen Klicks können Sie die Änderung ganz einfach in lexoffice Lohn & Gehalt vornehmen.

Wie das geht, erfahren Sie in diesem Video.

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