Umsatzsteuer-Zahllast

Wie funktioniert das mit lexoffice

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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Umsatzsteuer-Zahllast in lexoffice richtet sich im Aufbau, der Berechnung und dem Ausweis der Beträge nach dem Umsatzsteuer-Formular des Bundesfinanzministeriums.

Lexoffice unterscheidet gezielt zwischen den verschiedenen Steuersätzen und auch allen weiteren Sonderfällen wie z.B. Reverse Charge. Somit werden Berechnungsfehler beim Ermitteln der Umsatzsteuer-Zahllast vermieden.

Muster Vordruck für 2023

Muster Vordruck für 2024

Umsatzsteuer (Einnahmen) zu bestimmten Steuersätzen
Bei diesen Umsätzen müssen die Nettobeträge ohne Nachkommastellen eingetragen werden. Die Nachkommastellen werden (zu Ihren Gunsten) einfach weggelassen (volle EUR). Ausgehend von diesem gerundeten Nettobetrag wird dann die Höhe beispielsweise der Umsatzsteuer 19% bzw. 7% berechnet.

Wenn Sie nun den ausgewiesenen Nettobetrag in der Umsatzsteuer-Zahllast (Positionssumme) mit der genauen Summe der buchhalterischen Beträge (einzelne Buchungen) vergleichen, werden Sie die Rundungsdifferenz erkennen.

Beispiel: Position 81 – Umsätze zu 19%

Umsatzsteuer (Einnahmen) zu anderen Steuersätzen
Auch hier verhält es sich bei dem Nettobetrag (Positionssumme) wie bei den oben beschriebenen Umsätzen. Die Summe der einzelnen Werte wird abgerundet. Allerdings kann und darf hier die Steuer nicht anhand des so ermittelten Nettobetrags (Positionssumme) errechnet werden, sondern durch Auslesen der genauen Werte der buchhalterischen Steuerkonten.

Vorsteuer (Ausgaben)
Bei den Ausgaben dürfen im Formular nur die Vorsteuerbeträge eingetragen werden. Weiterhin wird nicht nach Prozentsätzen unterschieden.

Beispiel: Position 66 – Abziehbare Vorsteuerbeträge

Besonderheit Reverse Charge (Ausgaben)
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen bei manchen Buchungsfällen bis zu 3 Positionen ausgefüllt werden, wie beispielsweise bei Bauleistungen nach §13b. In diesem Beispiel mit dem Nettobetrag, dem Umsatzsteuer- und Vorsteuerbetrag.

Beispiel: Positionen 84,85 und 67



 
 

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