Zusammenfassende Meldung (ZM)
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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Kernstück des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens innerhalb der EU. In der ZM werden alle Produktverkäufe in einen anderen EU-Mitgliedstaat und auch sonstige Leistungen wie Provisionseinnahmen aufgelistet. Grundlage dafür ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) des Kunden und die Summe der Umsätze.

Art der Leistung

Im ZM-Protkoll wird die USt-IDNr. des Kunden aufgelistet - die Auslandsumsätze unterteilt nach der Art der Leistung. Somit kann es vorkommen, dass eine USt-IDNr. bzw. ein Kunde zweimal aufgelistet wird - aber mit unterschiedlichen Leistungsarten.

lexoffice unterscheidet in:

L = Innergemeinschaftliche Lieferung
S = Sonstige (Dienst-) Leistungen

Meldezeitraum + Abgabefrist

In der Regel wird die ZM im gleichen Zeitraum wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelt, also monatlich oder quartalsweise (im Ausnahmefall auch jährlich). Die Meldung muss spätestens bis zum 25. Tag des Folgemonats an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung in Anspruch genommen wird.

Eine ZM ist nur dann zu übermitteln, wenn im entsprechenden Meldezeitraum Umsätze in einen anderen EU-Mitgliedstaat getätigt wurden. Wurden keine Auslandsumsätze getätigt ist, keine Nullmeldung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die ZM separat und unabhängig zu Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung an ELSTER übermittelt werden muss.

Die Anleitung dafür finden Sie in unserem Wissensartikel Wie kann ich meine ZM mit ELSTER übermitteln

Wie kommen die Daten in die Zusammenfassende Meldung?

Maßgeblich für die Ermittlung der zu meldenden Daten sind die Umsätze, die auch in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) enthalten sind. Sollten Sie bei Umsätzen Angaben zum Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum getätigt haben, so wird dieses als Stichtag für die ZM herangezogen.

Hinweis: Seit dem 01.09.2022 wird in in lexoffice die ZM nach Leistungsdatum ermittelt. Diese Umstellung kann dazu führen, dass Meldezeiträume korrigiert werden müssen. Fall dies bei Ihnen zutreffen sollte, werden wir Sie selbstverständlich informieren. Andernfalls haben Sie nichts weiter zu beachten.

Ausgangsbelege (Rechnungen und Rechnungskorrekturen)

Wenn Sie Ausgangsbelege erfassen, können sie Innergemeinschaftliche Lieferungen berücksichtigen. Aktivieren Sie im Kontaktdatensatz einfach die Option Steuerfreie Rechnungen erlauben.

Stellen Sie das nächste Mal eine Rechnung in lexoffice an einen Kunden mit einer Umsatzsteuer-ID aus der EU, so bietet Ihnen lexoffice automatisch an diese als “Innergemeinschaftliche Lieferung” zu stellen.

Belegerfassung: Typ Einnahme oder Einnahmen-Minderung

In lexoffice stehen Ihnen zum Erfassen der Umsätze in einen anderen EU-Mitgliedstaat zwei Einnahmen-Kategorien zur Verfügung:

Innergemeinschaftliche Lieferung [L, 41]
Fremdleistungen § 13b [S, 21]

Wählen Sie einfach die Kategorie um den Rest kümmern wir uns, so dass die Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung - wie vom Gesetzgeber gewünscht - übereinstimmen.


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