Offizielle Regeln

Letztes Update: 30 Juli 2022

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Verfasst von The LitterLotto Team
Vor über einer Woche aktualisiert

Bitte lesen Sie diese offiziellen Regeln sorgfältig durch und überprüfen Sie diese regelmäßig. Dies ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

Es ist kein Kauf erforderlich, um einen Beitrag einzureichen oder einen Preis zu gewinnen. Ungültig wo verboten.

Die LitterLotto-App und alle damit verbundenen Kampagnen, Werbeaktionen und damit verbundenen Aktivitäten werden unabhängig organisiert und haben keine Sponsoring-Vereinbarung mit Apple und seinen verbundenen Unternehmen.

DER VERANSTALTER: Litter Aware Limited (im Folgenden als "LITTERAWARE", "LITTERLOTTO" oder "VERANSTALTER" bezeichnet) ist ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen und ist ein gewinnorientiertes, kommerzielles Technologie- und Medienunternehmen.

DIE APP: Die LitterLotto-Mobilanwendung (die "APP") ermöglicht es Einzelpersonen, an von LitterLotto organisierten Gewinnspielen teilzunehmen (jeweils eine "AKTION"). Um an der Verlosung teilzunehmen, muss der Nutzer ein gültiges Bild einreichen, das ihn bei der verantwortungsvollen Entsorgung von Abfällen zeigt. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Bild, auf dem sie ein Stück Abfall in einen geeigneten Behälter oder ein anderes geeignetes Gefäß werfen.

1. Anwendung dieser Regeln

a. Diese offiziellen Regeln stellen die allgemeinen Bedingungen dar, die für jede Werbeaktion in der App gelten, die am oder nach dem 1. April 2022 gestartet wird.

b. Jede Werbeaktion unterliegt allen geltenden internationalen und lokalen Gesetzen und Vorschriften und ist ungültig, wo sie verboten ist.

c. Jede Werbeaktion kann auch ihre eigenen, zusätzlichen, werbespezifischen Bedingungen haben (die "GEWINNSPEZIFISCHEN REGELN").

d. Sofern zutreffend, können die Verlosungsspezifischen Regeln in der Fußzeile der entsprechenden Seite unserer Website unter dem Abschnitt "Rechtliches" eingesehen werden.

e. Die Ziehungsspezifischen Regeln enthalten zusätzliche Informationen und Anforderungen für eine bestimmte Werbeaktion. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen offiziellen Regeln und den besonderen Regeln für die Verlosung sind die besonderen Regeln für die Verlosung maßgeblich.

f. Jeder Verweis auf die "OFFIZIELLEN REGELN" in Bezug auf eine bestimmte Werbeaktion bezieht sich sowohl auf diese offiziellen Regeln als auch auf die anwendbaren besonderen Regeln für die Verlosung, die als Ganzes betrachtet werden.

g. Diese Offiziellen Regeln (einschließlich der Verlosungsspezifischen Regeln) bilden einen verbindlichen Vertrag zwischen dem Veranstalter und jedem Teilnehmer der Aktion (ein "TEILNEHMER").

h. Mit der Teilnahme an einer Werbeaktion erklärt der Teilnehmer sein uneingeschränktes und bedingungsloses Einverständnis mit den offiziellen Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters, die in allen Angelegenheiten in Bezug auf die App und alle Werbeaktionen endgültig und bindend sind. Wenn Sie mit diesen offiziellen Regeln (einschließlich der geltenden Erlebnisregeln) nicht einverstanden sind, nehmen Sie nicht an der/den Werbeaktion(en) teil.

i. Diese offiziellen Regeln können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Bitte überprüfen Sie diese offiziellen Regeln (einschließlich aller relevanten Ziehungsspezifischen Regeln) regelmäßig, um sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen verstehen, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme an den Aktionen gelten.

2. Teilnahmeberechtigung

a. Um an einer Werbeaktion teilzunehmen oder den/die Preis(e) zu erhalten, der/die auf der Webseite der jeweiligen Werbeaktion angegeben ist/sind (jeweils ein "PREIS"), muss ein Teilnehmer die offiziellen Regeln vollständig einhalten.

b. Sofern in den Verlosungsregeln nichts anderes festgelegt ist, können an den Werbeaktionen nur Personen teilnehmen, die:

i. Zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 13 Jahre alt sind (wobei einige Aktionen je nach Gerichtsbarkeit weitere Altersbeschränkungen enthalten können); und

ii. Nicht zu einer oder mehreren der in Abschnitt 2(d) (unten) aufgeführten Kategorien gehören

c. Jackpot-Preise müssen an einen Erwachsenen im Alter von 18 Jahren oder älter ausgezahlt werden. Wenn eine Person unter diesem Alter einen Preis gewinnt, muss sie die Kontaktdaten eines gesetzlichen Vertreters angeben, der den Preis in ihrem Namen beanspruchen kann.

d. Sofern in den Verlosungsregeln nicht anders angegeben, sind die folgenden Personen nicht zur Teilnahme oder zum Gewinn einer Werbeaktion berechtigt.

i. Jede Person, die gegenwärtig eine Position als Angestellter, leitender Angestellter und/oder Direktor einer der folgenden Firmen innehat (zusammenfassend die "PARTNER DER PROMOTION"): (a) LitterLotto; (b) LitterLottos dritte Sponsoren der Verlosung, falls zutreffend, die in den jeweiligen Verlosungsregeln angegeben sind; und (c) jeder Auftragnehmer oder andere Partner, der von LitterLotto beauftragt wurde, einen Teil des Preises/der Preise für die jeweilige Promotion zu liefern und/oder zu erfüllen;

ii. Jede Person, die derzeit oder in den letzten 12 Monaten Angestellter, leitender Angestellter, Geschäftsführer und/oder auf Vertragsbasis für ein Unternehmen innerhalb der Litter Aware Limited Unternehmensgruppe tätig war; und

iii. Die unmittelbaren Familienangehörigen (d.h. Ehepartner, Partner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister und deren jeweilige Ehepartner oder Partner, unabhängig von ihrem Wohnort, einschließlich Halb- und Stiefverwandte) einer Person, die in Abschnitt 2(d)ii oben aufgeführt ist.

iv. Jede Person, die im selben Haushalt wie eine der in Abschnitt 2(d) ii genannten Personen lebt, unabhängig davon, ob sie verwandt ist oder nicht.

e. Sofern in den Ziehungsspezifischen Regeln nicht anders angegeben, sind die folgenden Personen nicht berechtigt, einen Preis zu gewinnen, der als "Jackpot" bezeichnet wurde:

i. Jede Person, die in den unmittelbar vorangegangenen 12 Monaten einen Preis gewonnen hat, der als Jackpot bezeichnet wurde (gerechnet ab dem letzten Datum des Teilnahmezeitraums der letzten Werbeaktion, in der der Jackpot gewonnen wurde);

ii. Jede Person, die in Abschnitt 2(d) oben als nicht teilnahme- oder gewinnberechtigt für eine Werbeaktion eingestuft wurde.

f. Einwohner der Bundesstaaten New York, Florida, Rhode Island und Quebec sind nicht zur Teilnahme oder zum Gewinn einer Werbeaktion berechtigt.

g. Einwohner von Italien, Brasilien, Australien und der Türkei sind nicht berechtigt, an Werbeaktionen teilzunehmen oder diese zu gewinnen.

3. Teilnahmebedingungen

a. Jede Werbeaktion hat ein Startdatum und eine Startzeit sowie ein Enddatum und eine Endzeit (der "TEILNAHMEZEITRAUM"), die in den Verlosungsregeln angegeben sind. Nur die Beiträge, die während des Teilnahmezeitraums beim Veranstalter eingehen, sind gültig. Der Veranstalter ist der offizielle Zeitnehmer für alle Werbeaktionen.

b. Standard-Teilnahmemethode - Sie sollten ein Foto von sich selbst machen, wie Sie Abfall auf verantwortungsvolle Weise mit der App entsorgen, und es über die App an das LitterLotto-Team senden. Unsere App wird das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Eintrags notieren, und Sie nehmen an allen berechtigten Aktionen für diese Zeit und diesen Ort teil.

c. Bonuseinträge - LitterLotto kann Ihnen nach eigenem Ermessen Bonuseinträge und Chancen auf einen Preis gewähren, wenn Sie im Gegenzug eine von uns definierte Aktion durchführen. Sie können zum Beispiel Bonuseinträge erhalten, wenn Sie Ihre Freunde einladen, die App zu nutzen.

d. Sekundäre Werbeaktionen: Von Zeit zu Zeit kann LitterLotto nach eigenem Ermessen andere, sekundäre Werbeaktionen in der App veranstalten (jeweils eine "SEKUNDÄRE WERBUNG"). Sekundäre Aktionen sind solche, bei denen die einzige Möglichkeit der Teilnahme die Teilnahme an einer bestimmten Jackpot-Aktion innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens und/oder an einem bestimmten Ort ist. Teilnehmer, die an der spezifischen Jackpot-Aktion innerhalb des spezifischen Zeitrahmens teilnehmen, nehmen automatisch auch an der sekundären Aktion teil. Sofern in den auslosungsspezifischen Regeln der jeweiligen Nebenaktion nicht anders angegeben, erhalten die Teilnehmer die gleiche Anzahl an Einträgen für die Nebenaktion, die sie in der/den qualifizierten Jackpot-Aktion(en) während des spezifischen Zeitrahmens erworben haben, und zwar bis zum Eintragslimit der Nebenaktion (falls zutreffend), unabhängig von der/den für die Teilnahme an der/den qualifizierten Jackpot-Aktion(en) verwendeten Eintragsmethode(n).

4. Eintragsberechtigung

a. Damit eine Einsendung mit der Standard-Eingabemethode gültig ist, muss sie deutlich zeigen, dass der Teilnehmer seinen Abfall verantwortungsvoll entsorgt, und sie muss über die App auf dem Mobilgerät des Teilnehmers (das "BILD") eingereicht werden.

b. "ABFALL" ist definiert als die Verpackung von Waren, die dazu bestimmt sind, unterwegs konsumiert zu werden (d. h. außerhalb des Hauses) und in der Regel aus Papier, Karton, Kunststoff, Glas oder Holz hergestellt werden.

c. Abfälle von Lebensmitteln, die üblicherweise im Haushalt verwertet oder verbraucht werden, gelten nicht als Abfall im Sinne einer Werbeaktion. Dazu gehören unter anderem Kartoffelschalen, Teebeutel sowie Dosen und Verpackungen für Lebensmittel, die üblicherweise im Haushalt verzehrt werden.

d. Waren, die in erster Linie für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, und die Verpackungen dieser Waren gelten für die Zwecke einer Werbeaktion nicht als Littering. Dazu gehören unter anderem Shampoo, Seife und Computerhardware.

e. Verpackungen, die üblicherweise bei der Lieferung von Waren nach Hause anfallen, gelten für die Zwecke einer Werbeaktion nicht als Littering.

f. Abfälle biologischer Natur gelten nicht als Littering.

g. Ein einzelner Gegenstand darf nicht zerlegt oder in mehrere Teile zerlegt werden, damit ein Teilnehmer mehrere Bilder einreichen kann. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, das Entfernen einer Dosenöffnung oder das Zerreißen einer Sandwichverpackung in mehrere Teile.

h. Um als verantwortungsvolle Abfallentsorgung zu gelten, muss ein Bild den Teilnehmer zeigen, wie er den Abfall über einem geeigneten Behälter hält, unmittelbar, bevor er ihn in den Behälter wirft. Ein Bild darf nicht zeigen, wie eine andere Person die Abfälle hält, da dies nicht der Teilnehmer ist, der die Abfälle entsorgt.

i. Wenn ein Teilnehmer nicht nur seinen eigenen Abfall entsorgt, sondern auch Müll gesammelt hat, kann ein Bild eingereicht werden, auf dem zu sehen ist, wie der Abfall über einem Müllsack gehalten wird, aber es muss auch ein zusätzliches Bild eingereicht werden, auf dem zu sehen ist, wie der Müllsack auf verantwortungsvolle Weise entsorgt wird. Eingereichte Bilder, die Abfälle über einem Müllsack zeigen, aber kein abschließendes Bild, das die Entsorgung des Müllsacks zeigt, werden als unvollständig betrachtet und können daher keinen Preis gewinnen.

j. Ein Teilnehmer kann einen Müllsammler oder ein ähnliches Gerät verwenden, um beim Einsammeln des Mülls zu helfen, und alle Bilder, die den in einem solchen Gerät enthaltenen Müll zeigen, gelten als gültig, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.

k. Der Veranstalter hat das alleinige Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Bild alle Kriterien erfüllt, um gültig zu sein.

5. Eintragsbeschränkungen und -verbote

a. Nur korrekte und vollständige Beiträge, die während des Teilnahmezeitraums eingereicht werden und beim Veranstalter eingehen, sind zulässig.

b. Unvollständige, unleserliche, beschädigte oder nicht rechtzeitig eingereichte Beiträge sind ungültig und nicht gewinnberechtigt. c. Der Nachweis der Einreichung gilt nicht als Beweis für den Erhalt durch den Veranstalter.

d. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für verlorene, verspätete, unleserliche, unvollständige, ungültige, unverständliche, fehlgeleitete, technisch beschädigte oder verstümmelte Einsendungen oder für andere Probleme bei der Einreichung, unabhängig davon, ob diese durch mechanische, menschliche oder elektronische Fehler verursacht wurden; alle diese Einsendungen sind ungültig und nicht gewinnberechtigt.

e. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Telefon-, Elektronik-, Hardware-, Software-, Netzwerk-, Internet- oder Computerfehlfunktionen, Ausfälle oder Schwierigkeiten.

f. Sofern in den Verlosungsregeln nichts anderes angegeben ist, gibt es keine kumulative Höchstzahl von Teilnahmen, die eine Person erhalten kann (die "TEILNAHMEBEGRENZUNG").

g. Wenn eine Teilnahmebeschränkung für eine Werbeaktion gilt, gilt die Teilnahmebeschränkung für alle Teilnahmen, unabhängig von der Art der Teilnahme.

h. Überschreitet ein Teilnehmer das Teilnahme-Limit für eine Werbeaktion, sind alle über das Teilnahme-Limit hinausgehenden Teilnahmen ungültig und nicht gewinnberechtigt.

i. Die Teilnehmer müssen alle auf der Aktionsseite oder dem Teilnahmeformular angegebenen Informationen angeben, um teilnahme- und gewinnberechtigt zu sein.

j. Bei Aktionen mit Teilnahmebeschränkungen dürfen die Teilnehmer nicht mehrere E-Mail-Adressen, Identitäten oder Geräte verwenden, um zu versuchen, über die Teilnahmebeschränkung der Aktion hinaus Einträge zu erhalten; andernfalls werden alle Einträge für den Teilnehmer ungültig und der Teilnehmer wird nach Ermessen des Veranstalters disqualifiziert.

k. Um gültige Beiträge zu erhalten, muss der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Einreichung eine gültige E-Mail-Adresse angeben, deren Inhaber er ist. Mehrere Teilnehmer dürfen nicht dieselbe E-Mail-Adresse verwenden.

l. Im Falle eines Streits über die Identität eines Teilnehmers gilt der autorisierte Kontoinhaber der E-Mail-Adresse, die für die Teilnahme verwendet wurde, als der Teilnehmer.

m. Der "AUTORISIERTE KONTOINHABER" ist die natürliche Person, der eine E-Mail-Adresse von einem Internetzugangsanbieter, einem Online-Dienstleister oder einer anderen Organisation zugewiesen wurde, die für die Zuweisung von E-Mail-Adressen, für die mit der eingereichten Adresse verbundene Domain verantwortlich ist. Potenzielle Gewinner und/oder Gewinner (wie unten definiert) können aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie der autorisierte Kontoinhaber sind.

n. Alle Einsendungen, die mit einer ungültigen, nicht funktionierenden oder inaktiven E-Mail-Adresse verbunden sind oder mit einem anderen autorisierten Kontoinhaber als dem Teilnehmer verknüpft sind, sind ungültig und nicht gewinnberechtigt.

o. Alle Einsendungen müssen von dem jeweiligen Teilnehmer eingereicht werden, um gültig zu sein.

p. Die Verwendung oder versuchte Verwendung von automatisierten, programmierten, mechanischen oder anderen nicht manuellen Eingabemethoden führt zur Ungültigkeit aller Eingaben für diesen Teilnehmer und zur Disqualifikation des Teilnehmers von allen Aktionen nach Ermessen des Veranstalters.

q. Kopien, Faksimiles oder andere mechanische oder elektronische Reproduktionen von Einsendungen werden nicht akzeptiert.

r. Der Veranstalter hat das alleinige Recht und Ermessen, festzustellen, dass der Teilnehmer solche verbotenen automatischen Eingabemethoden verwendet oder versucht hat, sie zu verwenden.

s. Mit der Teilnahme an einer Werbeaktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass LitterLotto Sie per E-Mail, Telefon und Post in Verbindung mit der Werbeaktion in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen kontaktieren darf.

6. Eintragsbedingungen und Freigabe

a. Als Bedingung für die Teilnahme an einer Werbeaktion erklärt der Teilnehmer ausdrücklich:

i. Er erklärt und garantiert, dass er an die offiziellen Regeln und Entscheidungen des Veranstalters gebunden ist, die in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit jeder Werbeaktion bindend und endgültig sind; und

ii. stellt die Werbepartner von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden oder Kosten frei, die sich aus oder in Verbindung mit der Teilnahme an einer Werbeaktion oder der Annahme, Verwendung oder dem Missbrauch von Preisen ergeben.

7. Gewinnverlosung

a. Potenzielle(r) Gewinner einer Werbeaktion (jeder ein "POTENTIELLER GEWINNER") werden nachweislich nach dem Zufallsprinzip aus allen eingegangenen berechtigten Einsendungen ausgewählt.

b. Die Ziehung von Preisen, die als "Jackpot" bezeichnet werden, erfolgt am oder nach dem Ende des Teilnahmezeitraums oder wie in den anwendbaren Ziehungsregeln angegeben.

c. Die als "SOFORTGEWINNER" bezeichneten Preise werden nach dem Zufallsprinzip vergeben, wenn die Beiträge über die App eingereicht werden.

d. Sobald ein potenzieller Gewinner als gewinnberechtigt bestätigt und verifiziert wurde, wird er hier als "GEWINNER" bezeichnet.

e. Die Gewinnchancen hängen von der Anzahl der berechtigten Einsendungen ab, die während des Teilnahmezeitraums eingehen.

8. Benachrichtigung der Gewinner

a. Potenzielle Gewinner werden über die zur Teilnahme an der Aktion verwendete E-Mail-Adresse kontaktiert und können den Preis/die Preise vorbehaltlich der Bestätigung der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und der Einhaltung der Bedingungen dieser offiziellen Regeln erhalten.

b. Potenzielle Gewinner von Preisen müssen auf die E-Mail zur Benachrichtigung des potenziellen Gewinners innerhalb von 96 Stunden nach deren Versand antworten (oder innerhalb des in der E-Mail zur Benachrichtigung des potenziellen Gewinners angegebenen Zeitrahmens, falls dieser länger als 96 Stunden ist).

c. Wenn ein potenzieller Gewinner nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens auf die Benachrichtigungs-E-Mail antwortet, kann dieser potenzielle Gewinner disqualifiziert werden und verliert jeglichen Anspruch auf einen oder mehrere Preise.

d. Nach dem Versand der E-Mail zur Benachrichtigung des potenziellen Gewinners behält sich der Veranstalter, sofern eine Telefonnummer angegeben wurde, das Recht vor, die potenziellen Gewinner auch telefonisch zu kontaktieren.

9. Benachrichtigung bei Gewinnern eines Sofortgewinns

a. Potenzielle Gewinner werden in der App benachrichtigt, dass sie einen Preis gewonnen haben, und können den Preis/die Preise vorbehaltlich der Bestätigung der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und der Einhaltung der Bedingungen dieser offiziellen Regeln erhalten.

b. Die Preise werden nur dann an die potenziellen Gewinner ausgezahlt, wenn ein potenzieller Gewinner den Anspruch in der App geltend macht.

c. Potenzielle Gewinner von Preisen müssen ihren Preis innerhalb von 60 Tagen nach der Benachrichtigung einfordern.

d. Wenn ein potenzieller Gewinner seinen Preis nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens beansprucht, kann dieser potenzielle Gewinner seinen Anspruch auf diesen Preis verlieren.

10. Bestätigung und Verifizierung des potenziellen Gewinners

a. Ein potenzieller Gewinner wird erst dann als Gewinner bestätigt, der zum Erhalt des Preises/der Preise berechtigt ist, nachdem der Veranstalter die Überprüfung der Gewinnberechtigung des potenziellen Gewinners abgeschlossen und die Einhaltung der offiziellen Regeln durch den potenziellen Gewinner bestätigt hat.

b. Der potenzielle Gewinner muss bereit und in der Lage sein, den/die Preis(e) innerhalb des vom Veranstalter angegebenen Zeitraums in vollem Umfang zu beanspruchen und/oder anzunehmen.

c. Potenzielle Gewinner unterliegen der Bestätigung und Überprüfung durch den Veranstalter, und zwar mit allen Mitteln, die der Veranstalter für angemessen hält.

d. Um als gewinnberechtigt bestätigt und überprüft zu werden, muss ein potenzieller Gewinner alle offiziellen Regeln und Bedingungen dieser offiziellen Regeln einhalten und alle Anforderungen erfüllen.

e. Die Entscheidungen des Veranstalters sind endgültig und bindend in allen Angelegenheiten, die mit der Verwaltung, dem Betrieb, der Ziehung, der Verifizierung des Gewinners und allen Fragen im Zusammenhang mit den Werbeaktionen zusammenhängen.

11. Dokumentierung des Gewinners

a. Um den/die Preis(e) zu erhalten und als Teil des Bestätigungs- und Verifizierungsprozesses des Gewinners muss der potenzielle Gewinner alle vom Veranstalter oder dem Anbieter des/der Preis(e) (sofern gesetzlich zulässig) angemessen geforderten rechtlichen Freigaben oder Dokumente und/oder alle anderen Dokumente, die zur Bestätigung und Verifizierung der Teilnahmeberechtigung und -fähigkeit eines potenziellen Gewinners an bestimmten, für die Aktion relevanten Daten (falls zutreffend) erforderlich sind, korrekt ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden (zusammenfassend die "Gewinnerdokumentation").

b. Der potenzielle Gewinner muss die Gewinnerdokumentation vollständig und korrekt ausfüllen und alle diese Dokumente rechtzeitig bis zu dem vom Veranstalter angegebenen Datum zurücksenden, andernfalls kann der potenzielle Gewinner disqualifiziert werden und verliert jeglichen Anspruch auf den/die Preis(e).

12. Hintergrundüberprüfungen

a. Außer in Fällen, in denen dies gesetzlich verboten ist, behält sich LitterLotto das Recht vor, nach eigenem Ermessen Hintergrundüberprüfungen oder Sicherheitsüberprüfungen eines potenziellen Gewinners durchzuführen, und der potenzielle Gewinner erklärt sich bereit, alle für solche Überprüfungen erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen. Dies geschieht immer in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von LitterLotto.

b. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden potenziellen Gewinner und jeden Gast des potenziellen Gewinners auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Hintergrundüberprüfung zu disqualifizieren, wenn der Veranstalter nach vernünftigem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass die Vergabe des Preises/der Preise an den potenziellen Gewinner und/oder den Gast des potenziellen Gewinners ein negatives Licht auf den Veranstalter oder einen der Werbepartner werfen oder den Veranstalter, einen der anderen Werbepartner oder einen anderen Dritten in Gefahr bringen könnte.

c. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bestimmte Ergebnisse einer Hintergrundüberprüfung oder Sicherheitsüberprüfung mit einem potenziellen Gewinner oder einem Gast des potenziellen Gewinners zu klären, zu bestätigen oder zu teilen, unabhängig davon, ob die Hintergrundüberprüfung oder Sicherheitsüberprüfung zu einer Disqualifikation geführt hat oder nicht.

d. Zu den Faktoren, die zu einer Disqualifizierung führen können, gehören unter anderem: Verurteilung wegen einer straf- oder zivilrechtlichen Straftat oder Verzug mit einer staatlich angeordneten Zahlung.

e. Auf Anfrage müssen der potenzielle Gewinner und der/die Gast/Gäste des potenziellen Gewinners, falls zutreffend, eine Genehmigung erteilen und/oder alle Formulare ausfüllen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um eine solche Hintergrundüberprüfung oder Sicherheitsüberprüfung zu erleichtern.

f. Wenn der potenzielle Gewinner die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Frist unterschreibt und zurücksendet, können der potenzielle Gewinner und/oder der/die Gast/Gäste des potenziellen Gewinners disqualifiziert werden und verlieren jeglichen Anspruch auf den/die Preis(e).

g. Mit Ausnahme von Aktionen, bei denen in den Erlebnisregeln Qualifikationen, Anforderungen oder Einschränkungen für die Gewinner angegeben sind (z. B. Wohnsitz- oder Staatsbürgerschaftsanforderungen, Altersanforderungen oder gesundheitliche Anforderungen), werden potenzielle Gewinner und Gäste des potenziellen Gewinners nicht aufgrund von Rasse (einschließlich Hautfarbe, Nationalität oder ethnischer oder nationaler Herkunft), Religion oder Weltanschauung, Geschlechtsumwandlung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienstand oder Schwangerschaft und Mutterschaft oder anderen geschützten Merkmalen disqualifiziert.

13.Gewinner-Disqualifizierung

a. Ein Teilnehmer, potenzieller Gewinner und/oder Gewinner kann aus den folgenden Gründen nicht zum Erhalt des Preises/der Preise berechtigt sein und/oder disqualifiziert werden

i. Nichterfüllung aller in den offiziellen Regeln genannten Teilnahmevoraussetzungen; ii. Nichteinhaltung dieser offiziellen Regeln, der Datenschutzhinweise und der Nutzungsbedingungen. iii. Nichteingabe einer gültigen E-Mail-Adresse zum Zeitpunkt der Teilnahme;

iv. Nicht rechtzeitige Antwort auf die E-Mail-Benachrichtigung des potenziellen Gewinners;

v. LitterLotto ist trotz aller angemessenen Versuche nicht in der Lage, den potenziellen Gewinner innerhalb von 96 Stunden nach der entsprechenden Ziehung des potenziellen Gewinners für die Aktion zu kontaktieren;

vi. LitterLotto ist nicht in der Lage, die Identität und Verifizierung des potenziellen Gewinners innerhalb von 7 Werktagen nach der Ziehung des potenziellen Gewinners zu seiner Zufriedenheit zu überprüfen;

vii. Nicht rechtzeitiges Ausfüllen der Gewinnerdokumentation und/oder des Hintergrundscreenings und/oder der Sicherheitsüberprüfungsdokumente;

viii. Nichtbestehen der Hintergrundüberprüfung und/oder Sicherheitsüberprüfung zur vollen Zufriedenheit des Veranstalters;

ix. Die Übermittlung falscher, unvollständiger und/oder irreführender Informationen an den Veranstalter oder einen der anderen Aktionspartner;

x. Die Begehung von Betrug oder Täuschung in Verbindung mit Werbeaktionen, der Nutzung der Website und/oder der Beziehung zum Veranstalter;

xi. Drohendes, beleidigendes oder belästigendes Verhalten gegenüber dem Veranstalter und/oder seinen Mitarbeitern zu irgendeinem Zeitpunkt vor oder während der Vergabe des Preises/der Preise;

xii. Die Unfähigkeit, den/die Preis(e) aus irgendeinem Grund rechtzeitig anzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unfähigkeit, an den Ort zu reisen, an dem der/die Preis(e) erfüllt und/oder geliefert wird/werden, und/oder Verletzung oder Tod, und (xiii) die Unfähigkeit des Veranstalters, den/die Preis(e) rechtzeitig zu vergeben oder anderweitig zu erfüllen, aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Veranstalters liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gesetzliche Beschränkungen, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien/Epidemien, Terrorismus und/oder Wetter.

b. Wenn ein potenzieller Gewinner aus irgendeinem Grund als nicht teilnahmeberechtigt eingestuft und/oder disqualifiziert wird, wird ein anderer potenzieller Gewinner nach einem nachweisbaren Zufallsverfahren aus allen verbleibenden teilnahmeberechtigten Einsendungen ausgewählt. Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis der/die Preis(e) vergeben ist/sind. Jeder alternative potenzielle Gewinner wird gemäß den in diesen offiziellen Regeln beschriebenen Verfahren benachrichtigt (sofern es die Zeit erlaubt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Benachrichtigung des potenziellen Gewinners und/oder die Bestätigungs- und Verifizierungsverfahren im Zusammenhang mit der Ziehung eines alternativen potenziellen Gewinners zu ändern, falls dies erforderlich ist.

14. Preise

a. Vorbehaltlich jeglicher Einschränkungen, die ausdrücklich in den offiziellen Regeln genannt werden, erhalten die Gewinner den/die Preis(e), der/die auf der Webseite der jeweiligen Aktion angegeben ist/sind. Die Einzelheiten aller Elemente aller Preise werden ausschließlich von LitterLotto festgelegt und in den Ziehungsspezifischen Regeln dargelegt. Um Enttäuschungen zu vermeiden, lesen Sie bitte die Verlosungsregeln sorgfältig durch, bevor Sie an einer Werbeaktion teilnehmen, um sicherzustellen, dass Sie zu den gewünschten Terminen verfügbar sind und/oder zu dem/den Veranstaltungsort(en) des Preises/der Preise reisen können, falls erforderlich.

b. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden alle Preise im Ist-Zustand vergeben, ohne jegliche Zusicherungen oder Garantien (mit Ausnahme derer, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können), und können nicht übertragen, verkauft, ersetzt oder vom Teilnehmer gegen Bargeld eingelöst werden. LitterLotto behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jeden Preis durch einen anderen Gegenstand von vergleichbarem oder höherem Wert oder durch Bargeld zu ersetzen.

c. Sofern in den Verlosungsregeln nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Gewinner allein für alle anwendbaren Steuern, Gebühren und Ausgaben im Zusammenhang mit der Annahme, dem Besitz und der Verwendung eines Preises verantwortlich. LitterLotto wird keine verlorenen oder gestohlenen Preise oder Bestandteile eines Preises ersetzen. Der/die Preis(e) kann/können nicht in Verbindung mit einer anderen Werbeaktion oder einem anderen Angebot verwendet werden. Nur die in den Verlosungsregeln angegebene Anzahl von Preisen kann bei einer Aktion gewonnen werden.

d. Alle Gewinner haben das Recht, nach eigenem Ermessen die Annahme eines Teils oder des gesamten Preises/der Preise jederzeit bis zu dem Datum abzulehnen, an dem sie als Gewinner bekannt gegeben werden, oder bis zu dem Datum, an dem ein Preis ganz oder teilweise ausgezahlt wird, je nachdem, was früher eintritt. In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Preis verwirkt ist.

e. Wenn ein Gewinner zu irgendeinem Zeitpunkt und aus irgendeinem Grund einen Teil oder den gesamten Preis ablehnt oder die Lieferung des Preises/der Preise nicht innerhalb einer angemessenen Frist annimmt, hat der Gewinner keinen Anspruch auf einen alternativen Preis, ganz oder teilweise, oder eine andere Entschädigung jeglicher Art, und LitterLotto ist nicht verpflichtet, den abgelehnten oder nicht beanspruchten Teil eines Preises/einer Preise an einen anderen Gewinner zu vergeben.

15. Werbung

a. LitterLotto behält sich das Recht vor, Informationen zu veröffentlichen oder zur Verfügung zu stellen, die darauf hinweisen, dass ein gültiger Gewinn für jede der Aktionen stattgefunden hat - z. B. den Nachnamen und das Land und den Landkreis des Wohnsitzes des Gewinners. Betroffene Gewinner haben das Recht, der Veröffentlichung oder Bereitstellung dieser Informationen ganz oder teilweise zu widersprechen - in einem solchen Fall sollten sie LitterLotto schriftlich informieren. In einem solchen Fall sollten sie LitterLotto schriftlich darüber informieren. Die Teilnehmer erkennen an, dass LitterLotto in einem solchen Fall die Informationen und den Gewinn auf Anfrage an die ASA oder eine gleichwertige Aufsichtsbehörde weitergeben muss.

b. LitterLotto wird auch verlangen, dass die Gewinner an allen angemessenen Werbemaßnahmen teilnehmen, die von LitterLotto verlangt werden.

c. Eine Liste der Gewinner, die nach dem in den Verlosungsregeln angegebenen Bekanntgabedatum verfügbar ist, kann per E-Mail an support@litterlotto.com angefordert werden.

16. Allgemeine Bedingungen

a. LitterLotto behält sich das Recht vor, eine Werbeaktion ganz oder teilweise zu stornieren, auszusetzen und/oder zu ändern, wenn Betrug, Bugs, Viren, technisches Versagen, Gesetzesänderungen oder andere Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von LitterLotto liegen, die Integrität oder das ordnungsgemäße Funktionieren einer Werbeaktion beeinträchtigen, wie von LitterLotto angemessen bestimmt.

b. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit Wartungsarbeiten an der Website oder ihren Systemen durchzuführen, die den Zugang zu einer Werbeaktion aussetzen oder anderweitig beeinträchtigen können.

c. WARNUNG: JEDER VERSUCH VON IHNEN ODER EINER ANDEREN PERSON, EINE MIT EINER AKTION VERBUNDENE WEBSITE ABSICHTLICH ZU BESCHÄDIGEN ODER DEN RECHTMÄSSIGEN BETRIEB EINER AKTION ZU UNTERGRABEN ODER DIES ZU VERSUCHEN, KANN EINE VERLETZUNG DES STRAF- UND ZIVILRECHTS DARSTELLEN, UND SOLLTE EIN SOLCHER VERSUCH UNTERNOMMEN WERDEN, BEHÄLT SICH LITTERLOTTO DAS RECHT VOR, GEGEN EINE SOLCHE PERSON SCHADENSERSATZANSPRÜCHE IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG GELTEND ZU MACHEN. LITTERLOTTO BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEDE PERSON ZU DISQUALIFIZIEREN, DIE VERSUCHT, DAS TEILNAHMEVERFAHREN, DIE WEBSITE UND/ODER DEN RECHTMÄSSIGEN ABLAUF DER AKTION ZU MANIPULIEREN ODER ZU UNTERGRABEN, DIE OFFIZIELLEN REGELN ZU VERLETZEN ODER SICH UNSPORTLICH ODER STÖREND ZU VERHALTEN ODER ANDERE PERSONEN ZU BELÄSTIGEN, ZU MISSBRAUCHEN, ZU BEDROHEN ODER ZU SCHIKANIEREN. WENN DIE AKTION AUS IRGENDEINEM GRUND NICHT WIE GEPLANT DURCHGEFÜHRT WERDEN KANN ODER WENN LITTERLOTTO NACH EIGENEM ERMESSEN FESTSTELLT, DASS DIE INTEGRITÄT ODER LEBENSFÄHIGKEIT EINER AKTION GEFÄHRDET IST, KANN LITTERLOTTO NACH EIGENEM ERMESSEN ALLE VERDÄCHTIGEN EINTRÄGE FÜR UNGÜLTIG ERKLÄREN UND (A) DIE AKTION (ODER EINEN TEIL DAVON) ABSAGEN ODER BEENDEN; (B) DIE AKTION ABÄNDERN ODER AUSSETZEN, UM DIE BEEINTRÄCHTIGUNG ZU BEHEBEN UND DIE AKTION DANN IN EINER WEISE FORTSETZEN, DIE DEM GEIST DIESER OFFIZIELLEN REGELN AM BESTEN ENTSPRICHT; UND/ODER (C) DEN PREIS NACH DEM ZUFALLSPRINZIP UNTER DEN BERECHTIGTEN, UNVERDÄCHTIGEN EINSENDUNGEN VERGEBEN, DIE BIS ZUM ZEITPUNKT DER BEEINTRÄCHTIGUNG EINGEGANGEN SIND.

17. Abänderungen der Offiziellen Regeln

a. LitterLotto kann diese offiziellen Regeln (einschließlich aller individuellen Ziehungsregeln) jederzeit ändern, indem die geänderten offiziellen Regeln auf der Website veröffentlicht werden, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie an alle Änderungen dieser offiziellen Regeln ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website gebunden sind.

b. Wenn Sie jedoch bereits an einer Werbeaktion teilgenommen haben, gelten die Änderungen nicht für Ihre bereits eingereichten Beiträge, sondern für alle zukünftigen Beiträge, die Sie nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung einreichen.

c. Das Datum der letzten Überarbeitung dieser offiziellen Regeln ist oben auf dieser Seite angegeben.

18. Verstoß des Teilnehmers gegen diese Offiziellen Regeln

a. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die folgenden Personen in vollem Umfang für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen, die ihnen durch einen Verstoß des Teilnehmers gegen diese offiziellen Regeln entstehen: Der Veranstalter, alle anderen Werbepartner und ihre jeweiligen Mutter-, Tochter- und verbundenen Unternehmen sowie alle anderen Personen oder Organisationen, die für das Sponsoring, die Durchführung, die Verwaltung, die Werbung oder die Förderung einer Werbeaktion verantwortlich sind.

19. Haftungsbeschränkung; einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf

a. Nichts in diesen offiziellen Regeln schließt die Haftung von LitterLotto aus oder schränkt sie ein für: (i) Tod oder Personenschäden, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden; (ii) Betrug oder arglistige Täuschung; und (iii) jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für uns ungesetzlich wäre, unsere Haftung auszuschließen oder zu beschränken.

b. Wenn LitterLotto diese offiziellen Regeln nicht einhält, ist LitterLotto für den Verlust oder Schaden verantwortlich, den der Teilnehmer erleidet und der eine vorhersehbare Folge des Verstoßes von LitterLotto gegen diese offiziellen Regeln oder seiner Fahrlässigkeit ist, aber LitterLotto ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden, die nicht vorhersehbar sind. Ein Verlust oder Schaden ist vorhersehbar, wenn er eine offensichtliche Folge unseres Verstoßes war oder wenn er von dem Teilnehmer und LitterLotto zum Zeitpunkt der Teilnahme an der entsprechenden Werbeaktion in Betracht gezogen wurde.

c. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte zur Geltendmachung von Strafe einschließenden, exemplarischen, indirekten, beiläufigen, Folgeschäden oder anderen Schäden, mit Ausnahme von tatsächlichen Auslagen und/oder Rechten zur Vervielfachung oder anderweitigen Erhöhung von Schäden.

d. Ungeachtet des zweiten Absatzes dieses Abschnitts und vorbehaltlich des ersten Absatzes dieses Abschnitts beträgt die maximale Haftung von LitterLotto Ihnen gegenüber unter diesen Bedingungen, unsere Gesamthaftung Ihnen oder Dritten gegenüber unter keinen Umständen mehr als einhundert britische Pfund Sterling (£100).

e. Sollte sich aus irgendeinem Grund heraus herausstellen, dass der Beitrag eines Teilnehmers irrtümlich gelöscht wurde, verloren gegangen ist oder anderweitig zerstört oder beschädigt wurde, ist der einzige Rechtsbehelf des Teilnehmers die erneute Teilnahme an einer Werbeaktion.

20. Geltendes Recht und Rechtsprechung

a. Diese offiziellen Regeln unterliegen den Gesetzen von England und Wales. Das bedeutet, dass Ihre Teilnahme an den Werbeaktionen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus ergeben oder damit in Verbindung stehen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), dem englischen Recht unterliegen.

b. Sie können in Bezug auf diese offiziellen Regeln vor englischen Gerichten klagen. Wenn Sie jedoch als Verbraucher in einem anderen Teil des Vereinigten Königreichs leben, können Sie ein Verfahren in Bezug auf diese offiziellen Regeln entweder vor den englischen Gerichten oder vor Ihrem örtlichen Gericht anstrengen.

c. Die Verlosungsspezifischen Regeln können ein zusätzliches/alternatives anwendbares Recht und einen Gerichtsstand festlegen.

21. Allgemeines

a. Änderungen/Änderungen: Diese offiziellen Regeln können nur schriftlich von LitterLotto geändert und/oder überarbeitet werden (einschließlich der Veröffentlichung solcher Änderungen durch LitterLotto auf der Website).

b. Beziehung zwischen den Parteien: Sie erklären sich damit einverstanden, dass zwischen Ihnen und LitterLotto keine Joint-Venture-, Partnerschafts-, Arbeits- oder Vertretungsbeziehung als Ergebnis dieser offiziellen Regeln oder Ihrer Nutzung der Website, der Software oder des Dienstes besteht.

c. Abtretung: LitterLotto kann diese offiziellen Regeln jederzeit ganz oder teilweise an jede natürliche oder juristische Person abtreten, mit oder ohne Ihre Zustimmung. Sie dürfen diese offiziellen Regeln nicht abtreten

Sie dürfen diese offiziellen Regeln nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LitterLotto abtreten, und jede unbefugte Abtretung Ihrerseits ist null und nichtig.

d. Trennbarkeit: Jede der Bestimmungen dieser offiziellen Regeln gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass eine der Bestimmungen ungesetzlich oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

e. Kein Verzicht: Wenn wir nicht darauf bestehen, dass Sie eine Ihrer Verpflichtungen aus diesen offiziellen Regeln erfüllen, oder wenn wir unsere Rechte Ihnen gegenüber nicht durchsetzen, oder wenn wir dies verzögern, bedeutet dies nicht, dass wir auf unsere Rechte Ihnen gegenüber verzichtet haben und bedeutet nicht, dass Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen müssen. Wenn wir auf eine Nichterfüllung durch Sie verzichten, tun wir dies nur schriftlich, und das bedeutet nicht, dass wir automatisch auf jede spätere Nichterfüllung durch Sie verzichten.

f. Benachrichtigungen: Alle Mitteilungen, die Sie uns übermitteln oder die im Rahmen dieser offiziellen Regeln erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und an folgende Adresse gerichtet werden:

Litter Aware Limited, 19-20 Bourne Court, Southend Road, Woodford Green, Essex, IG8 8HD

g. Gesamte Vereinbarung: Diese offiziellen Regeln, einschließlich der ausdrücklich durch Verweis einbezogenen Dokumente, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns in Bezug auf die Werbeaktionen dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, zwischen Ihnen und uns in Bezug auf die Werbeaktionen.

h: Bei Abweichungen zwischen den in die Landessprachen übersetzten Versionen der offiziellen Regeln haben die auf Englisch veröffentlichten offiziellen Regeln Vorrang.

22.Persönliche Informationen:

a. Der Veranstalter verwendet die persönlichen Daten des Teilnehmers nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese zu lesen, da sie wichtige Informationen und Bedingungen enthält, die für jeden Teilnehmer gelten.

LitterLotto ist der Veranstalter aller Werbeaktionen. Alle Fragen und Bedenken bezüglich dieser offiziellen Regeln sollten an support@litterlotto.com gerichtet werden.

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