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Umtauschfristen für Führerscheine

Wir helfen Ihnen dabei den Überblick über den verbindlichen Stufenplan des Umtausches zu wahren.

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Verfasst von liva-Team
Vor über 2 Jahren aktualisiert

Alles Wichtige zum Führerscheinablaufdatum

Auch wenn durch den Stufenplan nun eine konkrete Festlegung zum zeitlichen Rahmen vorhanden ist, ändert dieser nichts an der Vorgehensweise beim Umtauschen. Nach dem Antrag wird der verwaltungsmäßige Umtausch ohne eine weitere Prüfung der Fahrzeugklassen durchgeführt, sodass alle bisherigen Informationen erhalten bleiben. Wer allerdings nicht rechtzeitig für einen Austausch der Fahrerlaubnis sorgt, muss anschließend mit einem Verwarngeld rechnen. Anders als bei Bus- oder LKW-Führerschein stellt der vergessene Umtausch beim PKW allerdings keine Straftat dar.

Die genauen Fristen zum Tag des nötigen Umtauschs lassen sich direkt innerhalb der nachfolgenden Tabellen einsehen:

Führerscheine, die bis einschließlich des 31.12.1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*in

Letztmöglicher Umtauschtermin

vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01 2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Führerscheine, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Letztmöglicher Umtauschtermin

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

So funktioniert der Führerschein-Umtausch

Grundsätzlich handelt es sich beim Umtausch des Führerscheins nur um eine Formalie, weshalb sich auch der Aufwand in Grenzen hält. Mit einem Personalausweis, einem biometrischen Passfoto und dem aktuellen Führerschein lässt sich die neue Fahrerlaubnis vollkommen unkompliziert ausstellen. Sollte der damalige Führerschein jedoch in einer anderen Stadt angefertigt worden sein, ist zusätzlich eine Kartekartenabschrift nötig, durch die sich die Erstellung der Behörde belegen lässt.

Auch die Fahrzeugklassen werden bei der Änderung auf die modernen Standards angepasst, sodass beispielsweise die Klassen 2 und 3 aus der DDR dann in die vorhandenen Muster eingebunden werden. Kostentechnisch muss beim Austausch des Führerscheins anschließend mit einer Verwaltungssumme von 25 Euro gerechnet werden, die direkt bei der Führerscheinbehörde zu entrichten ist. Anschließend muss der Führerschein im zeitlichen Abstand von 15 Jahren immer wieder erneuert werden, um den Umtauschfristen gerecht zu werden.

Wie liva Sie unterstützen kann, einen Überblick über das Ablaufdatum zu erhalten, finden Sie in unserem Helpcenter-Artikel:

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