Alles Wichtige zum Führerscheinablaufdatum
Auch wenn durch den Stufenplan nun eine konkrete Festlegung zum zeitlichen Rahmen vorhanden ist, ändert dieser nichts an der Vorgehensweise beim Umtauschen. Nach dem Antrag wird der verwaltungsmäßige Umtausch ohne eine weitere Prüfung der Fahrzeugklassen durchgeführt, sodass alle bisherigen Informationen erhalten bleiben. Wer allerdings nicht rechtzeitig für einen Austausch der Fahrerlaubnis sorgt, muss anschließend mit einem Verwarngeld rechnen. Anders als bei Bus- oder LKW-Führerschein stellt der vergessene Umtausch beim PKW allerdings keine Straftat dar.
Die genauen Fristen zum Tag des nötigen Umtauschs lassen sich direkt innerhalb der nachfolgenden Tabellen einsehen:
Führerscheine, die bis einschließlich des 31.12.1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*in | Letztmöglicher Umtauschtermin |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01 2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Letztmöglicher Umtauschtermin |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
So funktioniert der Führerschein-Umtausch
Grundsätzlich handelt es sich beim Umtausch des Führerscheins nur um eine Formalie, weshalb sich auch der Aufwand in Grenzen hält. Mit einem Personalausweis, einem biometrischen Passfoto und dem aktuellen Führerschein lässt sich die neue Fahrerlaubnis vollkommen unkompliziert ausstellen. Sollte der damalige Führerschein jedoch in einer anderen Stadt angefertigt worden sein, ist zusätzlich eine Kartekartenabschrift nötig, durch die sich die Erstellung der Behörde belegen lässt.
Auch die Fahrzeugklassen werden bei der Änderung auf die modernen Standards angepasst, sodass beispielsweise die Klassen 2 und 3 aus der DDR dann in die vorhandenen Muster eingebunden werden. Kostentechnisch muss beim Austausch des Führerscheins anschließend mit einer Verwaltungssumme von 25 Euro gerechnet werden, die direkt bei der Führerscheinbehörde zu entrichten ist. Anschließend muss der Führerschein im zeitlichen Abstand von 15 Jahren immer wieder erneuert werden, um den Umtauschfristen gerecht zu werden.
Wie liva Sie unterstützen kann, einen Überblick über das Ablaufdatum zu erhalten, finden Sie in unserem Helpcenter-Artikel: