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Was ist eine GmbH? Alle Fakten

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Unternehmer/innen können in Deutschland eine GmbH zusammen mit anderen oder auch alleine als Ein-Personen-GmbH gründen. Eine klassische GmbH besteht jedoch meistens aus mehreren Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern, die gemeinsam ein Unternehmen gründen. Dazu wird ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR benötigt.

Die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ verdeutlicht den Hauptvorteil dieser Rechtsform: Die Haftung der Gesellschafter/innen ist auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Das Privatvermögen bleibt unberührt, es sei denn, es kommt zu Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GbR bietet die GmbH somit ein höheres Maß an Sicherheit, da das Risiko auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist.

Die Gründung einer GmbH ist klar geregelt und vergleichsweise unkompliziert, was sie zu einer beliebten Rechtsform in Deutschland macht.


Organe der GmbH:

  • Geschäftsführung: Wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt oder von der Gesellschafterversammlung berufen.

  • Gesellschafterversammlung: Das oberste beschlussfassende Organ, das alle Entscheidungen trifft, die nicht in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung fallen.

  • Aufsichtsrat: Ab 500 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben, um die Handlungen der GmbH zu kontrollieren.

Die GmbH besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist somit Trägerin von Rechten und Pflichten. Sie handelt eigenständig durch die Geschäftsführung.


Was sind die Vor- und Nachteile einer GmbH?

Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung: Gesellschafter/innen haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen.

  • Seriosität und Vertrauen: Höheres Ansehen bei Kundschaft und Geschäftspartner/innen durch Transparenz und Veröffentlichung von Bilanzen.

  • Steuervorteile: Körperschaftsteuer ist oft günstiger als Einkommenssteuer.

Nachteile:

  • Hohe Einlagen: Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich.

  • Kosten und Aufwand: Gründung, Führung und Auflösung sind mit höheren Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden.

  • Umfassende Pflichten: Pflichtverletzungen können zur persönlichen Haftung führen.


Wer ist in einer GmbH haftbar?

Die GmbH gilt als juristische Person und haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter/innen haften erst ab der Eintragung ins Handelsregister nicht mehr mit ihrem Privatvermögen. Bis dahin besteht die GmbH als „GmbH in Gründung“ (GmbH i. G.), und die Gesellschafter/innen haften persönlich.

Haftung bei Pflichtverletzungen:

Persönliche Haftung tritt ein, wenn Gesellschafter/innen oder Geschäftsführer/innen gegen ihre Pflichten verstoßen, z. B.:

  • Nutzung des Stammkapitals für private Zwecke.

  • Betrügerisches Verhalten gegenüber Gläubigern.

  • Unterlassung der Insolvenzantragspflicht.


Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH?

Die Grundlage bildet das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Auch eine Ein-Personen-GmbH ist möglich.

Notarielle Beurkundung und Eintrag ins Handelsregister:

  • Gesellschaftsvertrag und Satzung müssen notariell beurkundet werden.

  • Eintrag ins Handelsregister ist gesetzlich vorgeschrieben.

Stammkapital:

  • Mindeststammkapital: 25.000 EUR.

  • Einbringung in bar oder als Sacheinlage möglich.


Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

  1. Gesellschaftsanteile festlegen: Anteile der Gesellschafter/innen bestimmen.

  2. Stammkapital bestimmen: Bar- oder Sacheinlagen leisten.

  3. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Mustervertrag oder individueller Vertrag durch Notar.

  4. Notartermin wahrnehmen: Beurkundung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags.

  5. Geschäftskonto eröffnen: Stammkapital einzahlen und Einzahlungsbeleg vorlegen.

  6. Eintrag ins Handelsregister: GmbH wird rechtsfähig, Haftungsbeschränkung tritt in Kraft.

  7. Eintrag ins Transparenzregister: Anteilseigner mit mehr als 25 % eintragen.

  8. Anmeldung bei Gewerbeamt und Finanzamt: Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung abschließen.


Dauer des Gründungsprozesses:

Die Eintragung ins Handelsregister dauert in der Regel zwei Wochen. Insgesamt können die Formalitäten jedoch mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.


Wie hoch sind die Kosten für die Gründung?

Neben dem Stammkapital fallen folgende Kosten an:

  • Notarkosten: Ca. 800 EUR, abhängig vom Gegenstandswert.

  • Handelsregistereintrag: 150 EUR (Bareinlagen) bis 240 EUR (Sacheinlagen).

  • Gewerbeanmeldung: 20–60 EUR.

Zusätzlich entstehen Mitgliedsgebühren bei Kammern wie IHK oder HWK. Insgesamt belaufen sich die Gründungskosten auf ca. 1.500 EUR.

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