Was ist der Nutzungs- und Überlassungsvertrag?
Der Nutzungs- und Überlassungsvertrag – kurz NÜV – wird mit Abschluss der Bestellung zwischen dir und deinem Unternehmen geschlossen. Im NÜV ist Folgendes geregelt:
Was du mit der Hardware machen darfst.
Wie du die Hardware behandeln solltest.
Wie die Entgeltumwandlung funktioniert.
Was im Falle eines Störfalls passiert.
Wo kann ich den NÜV lesen?
Wenn du eine Bestellung auslösen willst, musst du am Ende des Bestellprozesses dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag zustimmen. Hier wird dir der Vertrag auch angezeigt bzw. zum Download angeboten.
Wo finde ich den NÜV aus meiner Bestellung?
Mit dem Abschicken der Bestellung findest du diesen in der Bestellhistorie. An der Bestellung ist der Nutzungs- und Überlassungsvertrag abgelegt. Du kannst das Dokument einfach herunterladen und in deinen persönlichen Unterlagen ablegen.
