In Deutschland sind grundsätzlich alle Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.
Personengesellschaften:
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn sie eine gewerbliche oder umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben.
Kapitalgesellschaften:
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sonderfälle:
Genossenschaften (eG) – jedoch, nur wenn diese umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.
Vereine und Stiftungen – Wenn sie eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben, zum Beispiel durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.
💡 Zudem müssen Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen und die entsprechenden Buchhaltungsnachweise führen, um den Vorsteuerabzug korrekt zu beantragen.
