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Welche Unternehmensformen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Verfasst von MEINMPP Service

In Deutschland sind grundsätzlich alle Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.

Personengesellschaften:

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn sie eine gewerbliche oder umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben.

Kapitalgesellschaften:

  • Aktiengesellschaft (AG)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Sonderfälle:

  • Genossenschaften (eG) – jedoch, nur wenn diese umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.

  • Vereine und Stiftungen – Wenn sie eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben, zum Beispiel durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.

💡 Zudem müssen Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen und die entsprechenden Buchhaltungsnachweise führen, um den Vorsteuerabzug korrekt zu beantragen.

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