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Wie ist eine steuerliche Absicherung möglich?

Verfasst von MEINMPP Service

Das Finanzamt informiert

Bei steuerlichen Besonderheiten empfiehlt es sich, das zuständige Finanzamt oder Ihre Steuerberatung einzubeziehen. Für Fragen zum Lohnsteuerabzug können Sie beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG einholen. Sie ist kostenlos und an keine bestimmte Form gebunden.

Halten Sie sich an die erteilte Auskunft, ist das Betriebsstättenfinanzamt im Lohnsteuerabzugsverfahren daran gebunden. Eine spätere Lohnsteuer-Außenprüfung kann dann für den geschilderten Sachverhalt keine Lohnsteuer nachfordern. Das gilt auch, wenn die Auskunft inhaltlich falsch war.

Was die Anrufungsauskunft nicht abdeckt:

  • Sozialversicherung: Sie bindet nur das Finanzamt, nicht die Deutsche Rentenversicherung, bei der Betriebsprüfung.

  • Einkommensteuer der Mitarbeitenden: Das Wohnsitzfinanzamt ist bei der Veranlagung nicht gebunden.

  • Abweichungen: Sie gilt nur für den Sachverhalt, den Sie geschildert haben, und endet, wenn sich die zugrunde liegenden Vorschriften ändern.

Schildern Sie das Programm deshalb so, wie Sie es tatsächlich umsetzen, also mit Gehaltsumwandlung, Laufzeit und Regelung zum Laufzeitende.

❗ Die MEINMPP GmbH führt zu keinem Zeitpunkt eine Steuer- oder Rechtsberatung durch. Für eine verbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

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