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Wann kann ich nicht am Mitarbeiter-PC-Programm teilnehmen

Verfasst von MEINMPP Service

Die Teilnahmebedingungen werden grundsätzlich von deinem Unternehmen definiert. Häufig sind von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn:

  • Du bist noch in der Probezeit

  • Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag, der eine kürzere Laufzeit aufweist, als der Nutzungsvertrag der MEINMPP (24 Monate)

  • Es existiert ein Pfändungsbescheid für dein Gehalt

  • Du befindest dich in Altersteilzeit

  • Du bist Auszubildender oder Studentin/Student

  • Du bist geringfügig beschäftigt

💡 Hinweis
Die Entscheidung über die Teilnahme am Mitarbeiter-PC-Programm obliegt deinem Unternehmen

Hat dies deine Frage beantwortet?