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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Elternzeit

Verfasst von MEINMPP Service

Sollte die Lohnfortzahlung z. B. im Krankheitsfall eintreten, gibt es unterschiedliche Optionen, damit umzugehen. Die Menge der Möglichkeiten und die genaue Ausgestaltung können je nach Unternehmen variieren. Frage hierzu am besten in deiner Personalabteilung nach.

Die folgenden Optionen werden gewählt, wenn der Zeitraum der Lohnfortzahlung nicht länger als sechs Monate überschreitet:

  • Übernahme der mtl. Raten durch dein Unternehmen
    Hierbei übernimmt dein Unternehmen die mtl. Raten für dich, bis du wieder Gehalt beziehst. Danach werden die überbrückten Monate in der Regel hinten angehangen.

❗Beachte bitte, dass die reguläre Laufzeit deines meinMPP-Vertrages unverändert bleibt. Lediglich die Entgeltumwandlung deines Unternehmens wird verlängert. Somit kann der meinMPP-Vertrag auslaufen, du aber noch offene mtl. Raten gegenüber deinem Unternehmen bedienen musst.

  • Übernahme der mtl. Raten durch dich als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin
    Du zahlst die mtl. Bruttorate privat an dein Unternehmen und sie bedienen damit den Vertrag für meinMPP. Der Vorteil dieses Prozesses, ist die Tatsache, dass der meinMPP-Vertrag weiterläuft und du bei Wiedereintritt mit der Entgeltumwandlung fortfahren kannst. Außerdem ist der Rundum-Schutz in dieser Zeit auch gegeben.

Solltest du länger in der Lohnfortzahlung sein, wären diese Optionen gegebenenfalls besser:

  • Vorzeitige Beendigung des meinMPP-Vertrages
    Hierbei wird dein Vertrag vorzeitig beendet, du kannst nun aus vier Optionen wählen. Diese findest du hier im Detail.

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