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Was passiert im Gewährleistungsfall?

Verfasst von MEINMPP Service

Grundlagen zum Thema Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung bei Produkten beträgt 24 Monate. Dabei teilt sich der Zeitraum wie folgt auf:

  • In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller/Verkäufer. Bedeutet: Dieser muss im Falle einer Ablehnung die Nachweispflicht erbringen.

  • Mit Ablauf der 12 Monate liegt die Beweislast beim Käufer/Nutzer. In diesem Fall musst du beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Ware bestand.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Garantie (freiwillig)

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, meist vom Hersteller oder Händler, geregelt in § 443 BGB.

  • Keine gesetzliche Pflicht – Inhalt, Umfang und Dauer werden frei bestimmt

  • Oft weiter gefasst als die Gewährleistung (z. B. auch bei Verschleiß oder Defekten ohne Kaufmangel)

  • Typisch: Herstellergarantie auf Elektronik (1–3 Jahre)

  • Der Garantiegeber kann der Hersteller oder Händler sein - unabhängig vom Kaufvertrag.


Gewährleistung (gesetzlich)

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer, geregelt in den § 434 ff. BGB. Sie greift automatisch, ohne dass etwas vereinbart werden muss.

  • Gilt für Mängel, die bereits bei Übergabe der Sache vorlagen

  • 0–12 Monate nach Übergabe beim Verkäufer (Vermutung: Mangel war schon da). Ab dem 13. Monat bis 2 Jahre beim Käufer (muss beweisen, dass Mangel bei Übergabe vorlag).

  • Ansprüche: Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung, Schadensersatz

  • Der Schuldner ist immer der Verkäufer/Vertragspartner

  • Kann im B2B-Bereich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden (im B2C nur sehr begrenzt)

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