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Wirtschaftliche Zuordnung der Geräte

Verfasst von MEINMPP Service

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer der Geräte?

Über die gesamte Zeit des Leasings bleibt das Unternehmen der wirtschaftliche Eigentümer der Geräte. Der Rahmenvertrag beinhaltet die einzelnen Verträge Ihrer Mitarbeitenden (z. B. auch Einzelabruf genannt). Eine Zurechnung der Geräte zum Mitarbeitenden nach § 39 Zurechnung Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO erfolgt daher zu keinem Zeitpunkt.

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