Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt.
Die CE-Kennzeichnung ist jedoch kein Qualitätssiegel und darf nur dann angebracht werden, wenn eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben ist. Verpackungen gehören nicht dazu: Vgl. Wikipedia: Für die folgenden Produktgruppen gibt es Richtlinien, nach denen jedoch keine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist - Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Richtlinie 94/62/EG)
Fazit: Ein CE-Kennzeichen darf nicht angebracht werden.