Sie können Ihr Abonnement jederzeit und automatisch auf der Registerkarte "Abonnement verwalten" in Nutrium kündigen, wodurch sichergestellt wird, dass das Abonnement nicht automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum erneuert wird.
Aus diesem Grund und da Nutrium ausschließlich für Fachkräfte [1] bestimmt ist, gibt es keinen Platz für Rückerstattungen, unbeschadet der in jedem Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die vom Kunden zur Analyse der Rechtsabteilung von Nutrium angegeben werden müssen.
Wenn vorhanden, werden Rückerstattungen vor allem durch das Nutrium-Team streng durchgeführt. Wenn eine Rückerstattung erfolgt, werden vorrangig Gutschriften im Wert der von Fachkraft beantragten Rückerstattung gewährt, die für zukünftige Lizenzabonnements verwendet werden können. Diese Gutschriften verfallen nach (12) zwölf Monaten nach ihrer Zuteilung.
Die Bearbeitung der Rückerstattung kann zwischen 30 und 90 Tagen dauern, je nachdem, ob die Rückerstattung per Kreditkarte (schneller) oder bar (Überweisung) erfolgt.
Unbeschadet der nachstehend nicht genannten Kriterien werden die Rückerstattungen nach den folgenden Kriterien vorgenommen:
Proportionale Rückerstattung:
Sie können eine Rückerstattung erhalten, die dem Zeitraum entspricht, in dem Sie die Software aufgrund der schlechten Leistung oder der Nichtverfügbarkeit des Dienstes aus Gründen, die Nutrium direkt zuzuschreiben sind, nicht nutzen können.
Vollständige Rückerstattung:
Sie können eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn Sie z. B. die automatische Abrechnung nicht deaktiviert haben. In diesen Fällen sollten Sie sich mit dem Nutrium-Kundendienst in Verbindung setzen, der die notwendigen Bedingungen für die Rückerstattung prüft und feststellt, ob alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) Der Antrag wird innerhalb der ersten (15) fünfzehn Tage nach dem Kauf gestellt;
b) während dieses Zeitraums gab es keine offensichtlichen Aktivitäten bei Nutrium im Zusammenhang mit dem professionellen Konto.
[1] Im Gegensatz zu "Verbraucher": "jede natürliche Person, die keine gewerbliche, industrielle, handwerkliche oder berufliche Tätigkeit ausübt", die unter die Verträge der vorliegenden Richtlinie fällt, gemäß Artikel 2, Nr. 1, 2011/83/UE Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.
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