Nein. Die Textabschnitte der Stellenanzeigen, erfüllen die Vorgaben der Jobbörsen hinsichtlich des Schaltungsformats und werden durch diese als solche erkannt. Sie dienen daher ausschließlich dem schriftlichen Inhalt. Bilder die dennoch an dieser Stelle positioniert werden, können dafür sorgen, dass Ihrer Ausschreibung überhaupt nicht mehr veröffentlicht wird. Daher ist hiervon abzuraten.
Bilder in den Textfeldern

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