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Auftragsverarbeitungsvertrag (AV)
Auftragsverarbeitungsvertrag (AV)

So schließt du den DSGVO konformen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV)

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Verfasst von Jan Hornung
Vor über einer Woche aktualisiert

Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DS-GVO) ist seit 2018 und sorgt immer noch für viel Unsicherheit bei Seitenbetreibern. 

Bei Raidboxes musst du dir darum aber keine Sorgen machen. Wir stellen dir natürlich alle Informationen zur Verfügung, die du brauchst, um deine Datenschutzbestimmungen anzupassen und DS-GVO-konforme Verträge mit uns abzuschließen.

Wenn du eine Webseite bei uns gehostet hast, solltest du einen AV (früher ADV) mit uns schließen. Dieser gilt für alle deine Webseiten, muss also nur einmal für jeden Account geschlossen werden.

Bitte fülle den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag komplett aus und unterzeichne diesen. Du und wir erhalten automatisch eine PDF per E-Mail mit dem Vertrag als Anhang. Mit Eingang der unterzeichneten Version gilt der Vertrag mit uns als geschlossen!

Für Agenturen und Webdesigner

Wenn du als Agentur tätig bist, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Hosten deine Kunden ihre Seiten selber, müssen diese einen AV mit uns direkt schließen.

  • Hostest du die Seiten deiner Kunden über deinen Account, musst du für diese Seiten einen AV mit uns schließen.

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