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Pauschalversteuerung bei Produktversand

Dieser Artikel behandelt das Thema Pauschalversteuerung für Brands & Agenturen.

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Verfasst von Reachbird
Vor über einem Jahr aktualisiert

This article is also available in English.

1. Was versteht man unter Pauschalversteuerung?

Nicht immer werden Influencer mit Geld bezahlt. Oftmals versenden Marken kostenlose Produkte an Influencer, in der Erwartung, dass diese positiv dargestellt werden. Einkommen muss nicht notwendigerweise aus Geld bestehen, auch solche Geschenke sind Einnahmen, die in der Regel versteuert werden müssen.

Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG wird ans Finanzamt abgeführt und darf dann als Betriebsausgabe verbucht werden. Der Schenker - sprich die Marke - übernimmt die Pauschalsteuer und befreit damit den Beschenkten - Influencer- von der Besteuerung.

2. Wie hoch ist die Pauschalversteuerung?

Die Pauschalsteuer bemisst sich nach der Höhe der Aufwendungen (Wert der Ware) einschließlich Umsatzsteuer (§ 37b Abs. 1 Satz 2 EStG).

Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Jahr oder pro Zuwendung den Betrag von 10.000 EUR übersteigen (§ 37b Abs. 1 Satz 3 EStG).

Ein Beleg für den Influencer über die erfolgte Pauschalversteuerung der kostenlosen Produkte ist ratsam.

3. Welche Ausnahmen gibt es bei der Pauschalversteuerung?

Liegt der Wert des Produkts unter 10 EUR, gilt die Ware als Streuartikel und es gibt keine Besteuerung.


Ebenso gilt: Wird die Ware nach dem Test an die Marke zurückgegeben, ist keine Besteuerung fällig.



Es handelt sich bei der Pauschalsteuer um ein sehr komplexes Thema, weshalb dies individuell mit dem eigenen Steuerberater zu klären ist.

Dieser Text ist nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische und steuerliche Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines Beratungsvertrages. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Informationen gefolgt wird.

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