Schritt-für-Schritt-Erklärvideo
In diesem Video zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte zur Bearbeitung von Betriebsinformationen und zur Aktualisierung der Emissionsergebnisse.
Checkliste zum Bearbeitung von Datenerhebungen
Liegt das explizite Einverständnis des Landwirts zur Bearbeitung seiner Betriebsinformationen im Rahmen der Datenerhebung vor?
Wenn nein: Bitte holen sie das Einverständnis ein und informieren Sie den Landwirt über die Anpassungen bevor Sie fortfahren.
Aktionspläne (falls aktiviert)
Existiert bereits ein Aktionsplan mit Reduktionsmaßnahmen?
Wenn ja: Aktionsplan gemeinsam mit dem Landwirt gesichert (Aktionsplan herunterladen), da der Aktionsplan durch die Bearbeitung der Betriebsinformationen und Neuberechnung der Emissionsfaktoren gelöscht und neu erstellt werden muss.
Nutzpflanzen-Rechner (falls aktiviert)
Müssen Daten im Nutzpflanzen-Rechner angepasst werden?
Wenn ja: Daten anpassen und im Nutzpflanzen-Rechner abschicken
Milchkuh-Rechner aktualisieren mit neuen Nutzpflanzen Ergebnissen
Milchkuh-Rechner abschicken
Milchkuh-Rechner
Müssen Daten im Milchkuh-Rechner angepasst werden?
Wenn ja: Daten anpassen und Milchkuh-Rechner abschicken
Aktionplan neu festlegen (falls aktiviert)
Existierte bereits ein Aktionsplan mit Reduktionsmaßnahmen?
Wenn ja: Aktionplan auf Basis des gespeicherten Aktionsplan (Schritt 1) neu definieren und abschicken.
Wichtige Hinweise zur Nutzung der Funktion
Bearbeitung nur im Einverständnis/Interesse des Landwirts
Die Bearbeitung von Betriebsinformationen darf ausschließlich im Einverständnis und im Interesse des Landwirts erfolgen. Eine mündliche Einverständniserklärung ist ausreichend. Eine eigenmächtige Anpassung von Daten – insbesondere entgegen dem Interesse des Landwirts – ist nicht zulässig.
Änderungen nach der Bearbeitung immer abschicken
Nach Abschluss der Bearbeitung müssen die angepassten Werte im Milchkuh-Rechner abgeschickt werden.
Nur so werden:
ein neues Ergebnis-PDF erstellt
der Emissionsfaktor neu berechnet
Nicht abgeschickte Änderungen werden nicht berechnet.
Übertragung von Daten aus dem Nutzpflanzen-Rechner
Änderungen im Nutzpflanzen-Rechner werden nicht automatisch in den Milchkuh-Rechner übernommen.
Bitte führen Sie folgende Schritte aus:
Daten im Nutzpflanzen-Rechner anpassen
Daten im Nutzpflanzen-Rechner abschicken, um das Emissionsergebnis zu berechnen
Im Milchkuh-Rechner das Futtermodul öffnen
Fütterung mit den aktualisierten Nutzpflanzen-Ergebnissen aktualisieren
Daten im Milchkuh-Rechner abschicken, um das neue Gesamtergebnis zu berechnen
Aktionspläne werden nicht übernommen
Wichtig:
Durch die Bearbeitung von Betriebsinformationen und die Neuberechnung des Emissionsergebnisses wird ein bestehender Aktionsplan des Landwirts gelöscht und muss folglich neu erstellt werden.
Empfohlenes Vorgehen, wenn bereits ein Aktionsplan existiert:
Aktionsplan gemeinsam mit dem Landwirt sichern (Aktionsplan herunterladen)
Betriebsinformationen bearbeiten und abschicken
Aktionsplan auf Basis der neuen Ergebnisse gemeinsam neu neu definieren und abschicken.
Gleichzeitige Bearbeitung vermeiden
Eine gleichzeitige Bearbeitung der Datenerhebung (z. B. durch Landwirt und Erzeugerberater) ist nicht möglich.
Es wird stets die zuletzt gespeicherte Eingabe übernommen.
Bitte stimmen Sie vorab klar ab, wer die Daten bearbeitet.
Nach einer Seitenaktualisierung werden die jeweils aktuellen Daten angezeigt.
FAQ
Wie erhalte ich die Einwilligung des Landwirts zur Bearbeitung seiner Betriebsinformationen?
Wie erhalte ich die Einwilligung des Landwirts zur Bearbeitung seiner Betriebsinformationen?
Der Landwirt hat im Rahmen der Datenfreigabe (s. Bild unten) bereits eine allgemeine Zustimmung zur Bearbeitung seiner Betriebsinformationen erteilt.
Weitere Details finden Sie in unserer Datennutzungserklärung.
Eine separate Einwilligung ist daher nicht erforderlich.
Dennoch gilt: Die Bearbeitung von Betriebsinformationen darf ausschließlich im Einverständnis und im Interesse des Landwirts erfolgen. Eine mündliche Einverständniserklärung ist ausreichend. Eine eigenmächtige Anpassung von Daten – insbesondere entgegen dem Interesse des Landwirts – ist nicht zulässig.


