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Bearbeiten der Datenerhebung

Ermöglicht es Nutzern die Datenerhebung des Landwirts zu bearbeiten und Eingaben anzupassen

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Verfasst von Veith Beninca
Vor über 3 Wochen aktualisiert

Schritt-für-Schritt-Erklärvideo

In diesem Video zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte zur Bearbeitung von Betriebsinformationen und zur Aktualisierung der Emissionsergebnisse.

Checkliste zum Bearbeitung von Datenerhebungen

  1. Liegt das explizite Einverständnis des Landwirts zur Bearbeitung seiner Betriebsinformationen im Rahmen der Datenerhebung vor?

    1. Wenn nein: Bitte holen sie das Einverständnis ein und informieren Sie den Landwirt über die Anpassungen bevor Sie fortfahren.

  2. Aktionspläne (falls aktiviert)

    1. Existiert bereits ein Aktionsplan mit Reduktionsmaßnahmen?

    2. Wenn ja: Aktionsplan gemeinsam mit dem Landwirt gesichert (Aktionsplan herunterladen), da der Aktionsplan durch die Bearbeitung der Betriebsinformationen und Neuberechnung der Emissionsfaktoren gelöscht und neu erstellt werden muss.

  3. Nutzpflanzen-Rechner (falls aktiviert)

    1. Müssen Daten im Nutzpflanzen-Rechner angepasst werden?

    2. Wenn ja: Daten anpassen und im Nutzpflanzen-Rechner abschicken

    3. Milchkuh-Rechner aktualisieren mit neuen Nutzpflanzen Ergebnissen

    4. Milchkuh-Rechner abschicken

  4. Milchkuh-Rechner

    1. Müssen Daten im Milchkuh-Rechner angepasst werden?

    2. Wenn ja: Daten anpassen und Milchkuh-Rechner abschicken

  5. Aktionplan neu festlegen (falls aktiviert)

    1. Existierte bereits ein Aktionsplan mit Reduktionsmaßnahmen?

    2. Wenn ja: Aktionplan auf Basis des gespeicherten Aktionsplan (Schritt 1) neu definieren und abschicken.


Wichtige Hinweise zur Nutzung der Funktion

Bearbeitung nur im Einverständnis/Interesse des Landwirts

Die Bearbeitung von Betriebsinformationen darf ausschließlich im Einverständnis und im Interesse des Landwirts erfolgen. Eine mündliche Einverständniserklärung ist ausreichend. Eine eigenmächtige Anpassung von Daten – insbesondere entgegen dem Interesse des Landwirts – ist nicht zulässig.


Änderungen nach der Bearbeitung immer abschicken

Nach Abschluss der Bearbeitung müssen die angepassten Werte im Milchkuh-Rechner abgeschickt werden.
Nur so werden:

  • ein neues Ergebnis-PDF erstellt

  • der Emissionsfaktor neu berechnet

Nicht abgeschickte Änderungen werden nicht berechnet.


Übertragung von Daten aus dem Nutzpflanzen-Rechner

Änderungen im Nutzpflanzen-Rechner werden nicht automatisch in den Milchkuh-Rechner übernommen.
Bitte führen Sie folgende Schritte aus:

  1. Daten im Nutzpflanzen-Rechner anpassen

  2. Daten im Nutzpflanzen-Rechner abschicken, um das Emissionsergebnis zu berechnen

  3. Im Milchkuh-Rechner das Futtermodul öffnen

  4. Fütterung mit den aktualisierten Nutzpflanzen-Ergebnissen aktualisieren

  5. Daten im Milchkuh-Rechner abschicken, um das neue Gesamtergebnis zu berechnen


Aktionspläne werden nicht übernommen

Wichtig:
Durch die Bearbeitung von Betriebsinformationen und die Neuberechnung des Emissionsergebnisses wird ein bestehender Aktionsplan des Landwirts gelöscht und muss folglich neu erstellt werden.

Empfohlenes Vorgehen, wenn bereits ein Aktionsplan existiert:

  1. Aktionsplan gemeinsam mit dem Landwirt sichern (Aktionsplan herunterladen)

  2. Betriebsinformationen bearbeiten und abschicken

  3. Aktionsplan auf Basis der neuen Ergebnisse gemeinsam neu neu definieren und abschicken.


Gleichzeitige Bearbeitung vermeiden

Eine gleichzeitige Bearbeitung der Datenerhebung (z. B. durch Landwirt und Erzeugerberater) ist nicht möglich.
Es wird stets die zuletzt gespeicherte Eingabe übernommen.

Bitte stimmen Sie vorab klar ab, wer die Daten bearbeitet.
Nach einer Seitenaktualisierung werden die jeweils aktuellen Daten angezeigt.


FAQ

Wie erhalte ich die Einwilligung des Landwirts zur Bearbeitung seiner Betriebsinformationen?

Der Landwirt hat im Rahmen der Datenfreigabe (s. Bild unten) bereits eine allgemeine Zustimmung zur Bearbeitung seiner Betriebsinformationen erteilt.
Weitere Details finden Sie in unserer Datennutzungserklärung.

Eine separate Einwilligung ist daher nicht erforderlich.

Dennoch gilt: Die Bearbeitung von Betriebsinformationen darf ausschließlich im Einverständnis und im Interesse des Landwirts erfolgen. Eine mündliche Einverständniserklärung ist ausreichend. Eine eigenmächtige Anpassung von Daten – insbesondere entgegen dem Interesse des Landwirts – ist nicht zulässig.

Erhält der Landwirt nach der Bearbeitung automatisch seine aktualisierten Ergebnisse?

Ja.
Nach dem Abschicken der Änderungen erhält der Landwirt automatisch:

  • eine E-Mail mit dem aktualisierten Ergebnis-PDF

  • eine Information darüber, wer die Anpassung vorgenommen hat und wann diese erfolgt ist

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