Die Verteilung deines 3a Kontos richtet sich nach dem Erbrecht und der Hierarchie der potenziellen Empfänger. Im Falle deines Ablebens können die benannten Begünstigten dein Ehegatte, Personen unter gewissen Bestimmungen, deine Kinder, Eltern oder Geschwister sein.
Mit dem Tod des Kontoinhabers wird das Säule-3a-Konto geschlossen und das Vorsorgeguthaben steht den Begünstigten zur Verfügung. Der rechtliche Rahmen bestimmt die Reihenfolge, in der diese Personen Anspruch auf die Mittel haben, und lässt nur begrenzten Spielraum für die Benennung bestimmter Personen als Begünstigte.
Du kannst die Begünstigungserklärung hier herunterladen.
Gemäss Erbrecht sieht die Verteilung wie folgt aus:
a) Ehegatte oder eingetragene Partner
b) Direkte Nachkommen sowie den natürlichen Personen, die vom Kunden in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder der Person, die mit diesem in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
c) Eltern
d) Geschwister
e) Andere Erben
Dabei darf die Reihenfolge a) bis b) nicht geändert werden. Nur wenn es die Personen aus a) und b) nicht gibt, dann können die Personen der Positionen c), d) und e) beliebig bedacht werden.
Der Kunde kann eine oder mehrere Personen, welche bei b) aufgelistet sind, bestimmen oder deren Ansprüche näher bezeichnen. Dies kommt aber nur zu Zuge, wenn a) nicht vorhanden ist.
Der Kunde hat das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten nach Buchstaben c), d) und e) zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen. Eine solche Änderung muss schriftlich an die Stiftung erfolgen. Dies kommt nur zu Zuge, wenn a) und b) nicht vorhanden sind.
Einreichung des Formulars
Fülle das Formular anhand den oben oder auf dem Formular erwähnten Anleitung aus und unterzeichne dieses.
Bitte sende das originale Formular (Kopien werden vom VZ nicht akzeptiert) an die folgende Adresse vom VZ:
VZ Vorsorgestiftung 3a
Stiftungsadministration / TAS
Gotthardstrasse 6
8002 Zürich
Sobald das VZ die Unterlagen erhalten hat, wirst du eine Bestätigung von uns erhalten.