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1. Allgemeines
Eigenständig nutzbare und materielle Vermögensgegenstände ab einem Nettowert über 800,01€ müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Hierzu zählen auch einige immaterielle Vermögensgegenstände, sofern diese eine zeitliche Abnutzung haben. Das Einkommensteuergesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG) regelt, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen länger dienen, über die Jahre der Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt werden sollen.
Die lineare Abschreibung wird also ab der Nutzung (es wird unterstellt, dass man es ab dem Kauf nutzt. Daher ist dieser der Monat der Anschaffung der erste Abschreibungsmonat) des Wirtschaftsguts monatlich in gleichen Beträgen über die Jahre der Nutzungsdauer abgeschrieben. D. h. es wird monatlich immer der gleiche Abschreibungsaufwand gebucht. Ausgenommen im ersten und letzten Jahr, sofern die Anschaffung nicht im Januar geschah.
Jedes Wirtschaftsgut hat seine eigene Nutzungsdauer, die man der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums entnehmen kann.
Eine Ausnahme gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), wie z. B. kleinere Büromöbel, Kaffeemaschine, etc. Deren Anschaffungswert liegt bei 250,01€ bis 800€ netto. Sie müssen dann nicht über eine Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern dürfen sofort abgeschrieben werden. Bei einem Netto Anschaffungswert 250,01€ bis 800€ kannst du entscheiden, ob das Wirtschaftsgut sofort (§ 6 Abs. 2 EStG) oder als Poolabschreibung, also als Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG), abgeschrieben wird.
Beachte: Eine Poolabschreibung ist in sevdesk nicht möglich.
Hinweis: Weitere Ausnahmen gelten z.B. auch bei Computerhardware, sowie auch bei Computersoftware. Gewisse Geräte und die dazugehörige Software kannst du auch bei einem Anschaffungswert über 800€ netto sofort abschreiben.
2. Erfassung einer Anlage in sevdesk
Wenn du ein Anlagegut (=Wirtschaftsgut) anschaffst, erfasst du es in sevdesk als Ausgabebeleg. Du findest das Buchungskonto unter Weiteres und dann im Bereich Anlagevermögen.
In unserem Beispiel kaufst du am 01.01.2024 einen Schreibtisch für 1.000 netto. Die Nutzungsdauer von Büromöbeln beträgt 13 Jahre. Wir benötigen das Buchungskonto 420/650 (SKR03/04) Büroeinrichtungen. Einige Anlage Buchungskonten sind bereits in der Vorauswahl hinterlegt. Diese kannst du einfach auswählen. Da dieses Buchungskonto noch nicht in der Vorauswahl in sevdesk vorhanden ist, müssen wir das Buchungskonto unter Einstellungen, Buchhaltung, im Bereich Buchungskonten erstellen.
Du klickst auf Buchungskonto erstellen und füllst folgende Informationen aus:
Name: Hier empfehlen wir dir die offizielle Bezeichnung des Buchungskontos aus dem Sachkontenrahmen (SKR03/04) einzutragen.
Kontoart: Egal, welches Anlagegut du benötigst, hier musst du immer Anlagekonto auswählen
Anlagekonto: Hier trägst du die Kontonummer deines gewünschten Buchungskontos ein. Diese kannst du im jeweiligen Sachkontenrahmen (SKR03/04) ausfindig machen.
Afa Konto: Das Afa Konto steuert, auf welches Buchungskonto die Abschreibung deines Anlagegutes gebucht wird. Für Abschreibungen, die nicht Gebäude oder Fahrzeugen betreffen, wählst du das Buchungskonto 4380/6220 (SKR03/04 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)) aus.
Beachte: Lege Buchungskonten nur nach Absprache mit deinem Steuerberater oder dem sevdesk Support an. Bei falscher Einstellung kann es sein, dass deine Buchhaltung nicht korrekt ist.
Die Abschreibung wird in sevdesk nicht am Jahresende auf einmal verbucht, sondern auf 12 Monate aufgeteilt und monatlich gebucht. So wird es auch in deinen Auswertungen dargestellt. Du findest alle deine Wirtschaftsgüte im Bereich Belege unter dem Navigationspunkt Anlagen auf einen Blick.
Klickst du auf eine Anlage, öffnet sich das Fenster zur Detailansicht. Hier kannst du noch einmal die Abschreibungs-Tabelle und alle wichtigen Informationen nachsehen.
3. Erfassung eines GWGs in sevdesk
In diesem Beispiel schaffst du dir ein Schreibtischstuhl in Höhe von 450€ netto an.
Da dieser innerhalb der GWG-Grenze liegt, darf dieser sofort abgeschrieben werden.
Wir benötigen wieder das Buchungskonto 420/650 (SKR03/04) Büroeinrichtungen.
Wenn du es noch anlegen musst, schaue dir die Beschreibung unter Punkt 2 an.
Da du den Betrag unter 800€ netto eigegeben hast, erscheint der Toggle Als GWG behandeln. Diesen musst du aktivieren um das Gerinwertige Wirtschaftsgut sofort abzuschreiben.
Nun hast du den Toggle aktiviert und alle relevanten Informationen in deinem Ausgabebeleg eingetragen. Abschließend klickst du auf Fertigstellen.
Im Bereich Belege unter dem Navigationspunkt Anlagen findest du nun dein Geringwertiges Wirtschaftsgut, welches sofort den Status Abgeschlossen hat.
Klickst du auf das GWG, öffnet sich das Fenster zur Detailansicht. Hier kannst du noch einmal sehen, dass dieses Wirtschaftsgut bereits komplett abgeschrieben wurde.