Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen erhoben wird.
Die Umsatzsteuer in Deutschland beträgt 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Die beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden in Deutschland häufig synonym verwendet, wobei der steuerrechtlich korrekte Begriff „Umsatzsteuer“ lautet. Es können aber beide Begriffe verwendet werden.
Umsatzsteuer in Deutschland
Unabhängig davon, ob es sich um einen Privatkunden oder einen Firmenkunden handelt, wird generell eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% auf das Produkt erhoben. Es gibt bestimmte Produktgruppen, für die ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% gilt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird zum Beispiel bei Büchern und eBooks angewandt.
Der Preis inklusive Umsatzsteuer wird oft als "Bruttopreis" bezeichnet.
Nettoverkaufspreis + Umsatzsteuer = Bruttoverkaufspreis
Steuersätze nach Produktkategorien/ Besonderheit Bücher und e-Books
Es bestehen keine Unterschiede in der Besteuerung von Produkten aufgrund ihrer Kategorien. Sowohl digitale Produkte als auch physische Produkte, wie z.B. Seminare, unterliegen denselben Mehrwertsteuersätzen gemäß den oben genannten Grundsätzen.
Eine Ausnahme bilden hier Bücher und eBooks. Bei gedruckten Büchern wird in der Regel der reduzierte Steuersatz angewendet. Bei E-Büchern hingegen ist die Anwendung des reduzierten oder des regulären Steuersatzes von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich.
Steuersatz außerhalb der EU/ Besonderheit Schweiz
Für Käufer außerhalb der EU beträgt der Steuersatz grundsätzlich 0%, mit Ausnahme der Schweiz. Für Schweizer Kundinnen und Kunden gelten spezifische Steuersätze von 8,1% und 2,6%. Hier erfolgt eine quartalsweise Abführung der eingenommenen Umsatzsteuer.
Reverse-Charge-Verfahren für EU-Firmenkunden (B2B)
Bei Verkäufen an Firmenkunden (B2B) innerhalb der EU kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden. Das "Reverse-Charge-Verfahren" ist eine besondere Steuermethode. Dabei wird die übliche Verantwortung für die Steuerzahlung umgekehrt. Das bedeutet, dass nicht der Verkäufer die Steuern entrichtet, sondern der Käufer, der die Leistung nutzt.
Die Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). Diese muss beim Kauf des Produkts von der Kundin/ des Kunden angegeben werden. Nur dann kann die Umkehr der Steuerschuld (Reverse-Charge-Verfahren) angewendet werden.
Besonderheiten bei CopeCart
CopeCart hat ein paar Besonderheiten, wenn es um die Verfahrensweise mit B2B Rechnungen im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren geht.
So ist beispielsweise bei Rechnungen für Digitale Produkte in Deutschland die Umsatzsteuer mit 19% auf B2B-Rechnungen ausgewiesen, auch, wenn die UID angegeben wurde. Ebenso in der Schweiz mit 8,1 %.
Für andere Länder, sowohl innerhalb der EU, als auch in anderen Ländern, wird die Mehrwertsteuer mit 0% ausgewiesen. Voraussetzung ist lediglich die Angabe der UID bei Kaufabschluss.
Zudem kann bei Seminaren/ Veranstaltungen kein Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden bzw. unterliegt einer individuellen Prüfung.
Umsatzsteuersätze für EU-Privatkunden (One-Stop-Shop)
Bei Verkäufen an Privatkunden innerhalb der EU wird der jeweilige Umsatzsteuersatz des Landes der Kundin oder des Kunden angewendet. Dies geschieht im Rahmen des "One-Stop-Shop"-Verfahrens (OSS).
Das "One-Stop-Shop" (OSS) Verfahren, ist ein System innerhalb der Europäischen Union, das es Unternehmen ermöglicht, die Umsatzsteuer für digitale Dienstleistungen an Privatkundinnen und Privatkunden in verschiedenen EU-Ländern zu vereinfachen.
Anstatt sich in jedem einzelnen EU-Land, in dem sie Umsätze tätigen, für die Umsatzsteuer registrieren zu müssen, können Unternehmen das OSS nutzen. Dabei melden sie die Umsätze und die entsprechende Umsatzsteuer in einem einzigen Land, dem so genannten "Anmeldungsmitgliedstaat". Von dort aus wird die Umsatzsteuer an die jeweiligen Finanzämter der anderen EU-Länder weitergeleitet.
Das OSS-Verfahren zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften in verschiedenen EU-Ländern zu erleichtern, insbesondere im Bereich von digitalen Dienstleistungen, die grenzüberschreitend erbracht werden.
*Stand: Januar 2024