Bitte beachten Sie:
Aufgrund der fehlenden Möglichkeit manuelle Buchungen in Lexware Office zu erfassen, kann die Verbuchung der gesetzlichen 10-Tage Regel des § 11 Abs. 1 Satz 2 EstG nicht umgesetzt werden.
Die betrieblichen Umsätze werden gehen mit Zahldatum in die Einnahme-Überschuss-Rechnung des Ist-Versteuerers ein, weswegen eine wiederkehrende Zahlung innerhalb der ersten 10-Tage des neuen Jahres auch in die EÜR dieses Jahres einfließt.
Weswegen wir vom Lexware Office Team Sie bitten würden, im Rahmen der Jahresabschlusses, besonders die Umsätze, Ihrer Mandanten im Januar des Folgejahres durchzugehen, um mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.