Eine laut den GoBD verbindliche Verfahrensdokumentation muss jederzeit eine lückenlose Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Unterlagen in IT-gestützten Unternehmensprozessen gewährleisten. Deshalb besteht auch für jedes Unternehmen und jeden Unternehmer in Deutschland die Pflicht, eine Verfahrensdokumentation zu führen, unabhängig der Größe der Firma oder der Rechtsform der selbstständigen Person.
Für den typischen Mandanten:in einer Steuerkanzlei ist die Erstellung einer herkömmlichen Verfahrensdokumentation jedoch eine im Arbeitsalltag kaum zu bewältigenden. Herausforderung: Nach GoBD ist sie also unerlässlich und bekanntlich oft auch der erste Punkt, der bei einer Betriebsprüfung überprüft wird – fehlt sie, darf von Seiten der Finanzbehörden geschätzt werden, und das kann fatal teuer werden.
So wichtig die Dokumentation aber auch ist, Mandant:innen sind häufig damit überfordert, komplexe Dokumentationsmaterialien zu erstellen oder auch nur unverständliche Formulare auszufüllen. Auch als Steuerberater:in freuen Sie sich selten darüber, manuell viel Kleinarbeit zu bewältigen, die eventuell sogar schon wieder veraltet ist, bis sie bei Mandantin oder Mandant ankommt.
Lexware Office Verfahrensdokumentation per Knopfdruck
Dieses Problem löst die Lexware Office Verfahrensdokumentation per Knopfdruck, denn hier können Sie sich über das Steuerberater-Cockpit einloggen und eine sich auf dem aktuellen Stand befindliche Verfahrensdokumentation für die Belegablage erstellen.
Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist nur über einen Steuerberateraccount möglich. Über das Mandantenprofil gelangen Sie zur Dokumentation.
Sie erzeugen eine Verfahrensdokumentation im RTF-Format; angepasst an die Einstellungen Ihres/Ihrer Mandanten/Mandantin. In Word lässt sich die Verfahrensdokumentation problemlos erweitern.